Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

Plenum Synode
Blick ins Plenum einer Synodentagung der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Der Begriff Synode stammt aus der griechischen Sprache und bedeutet Versammlung oder auch Treffen. Die Synode ist eines der drei Leitungsorgane der Evangelische Kirche in Deutschland (ebenso wie der Rat der EKD und die Kirchenkonferenz). In der Regel versammeln sich die Synodalen einmal im Jahr an unterschiedlichen Orten in Deutschland, um Kirchengesetze für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zu beschließen und über aktuelle Fragen aus Kirche und Gesellschaft zu diskutieren.

Wer genauer wissen will, worin die gemeinsamen Überzeugungen der evangelischen Kirche liegen und wie sie sich in aktuellen Fragen positioniert und verständigt, besucht am besten die Tagung (die Synode tagt öffentlich) oder informiert sich auf ekd.de.

Aufgaben der EKD-Synode

Nach der Grundordnung der EKD hat die Synode die Aufgabe, „der Erhaltung und dem inneren Wachstum der Evangelischen Kirche in Deutschland zu dienen.“ Diese Aufgabe erfüllt sie durch Beratungen im Plenum und durch weitere Sacharbeit in den Ausschüssen, die bei der konstituierenden Tagung für die Dauer der Amtsperiode eingerichtet werden. Die Synode beschließt Kirchengesetze, gibt dem Rat der EKD Richtlinien, fasst zu aktuellen Fragen aus Kirche und Gesellschaft Beschlüsse sowie Kundgebungen und erörtert Fragen des kirchlichen Lebens.

Alle sechs Jahre wählt die Synode gemeinsam mit den Mitgliedern der Kirchenkonferenz den Rat der EKD. Die Zusammenarbeit mit dem Rat ist eng: Die/der Präses der Synode, hierbei handelt es sich momentan um Anna-Nicole Heinrich, Studentin, ist qua Amt Mitglied des Rates. Der Rat erstattet auf jeder Tagung der Synode Bericht über die Arbeit im vergangenen Jahr. So wird die Verzahnung der Arbeit der beiden Organe gewährleistet.

Zusammensetzung der EKD-Synode

100 Synodale werden von den Synoden der 20 Gliedkirchen der EKD gewählt. Sie sind den Gliedkirchen gegenüber nicht weisungsgebunden. Der Rat der EKD beruft ergänzend 28 weitere Mitglieder – Menschen aus Politik, Wirtschaft, Medien und Kultur, die für das Leben der Kirche und ihrer Werke wichtig sind. Jede/r Synodale hat zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

Die Anzahl der Synodalen pro Gliedkirche hängt von deren Mitgliederzahl ab. Gliedkirchen mit vielen Mitgliedern – wie die hannoversche oder die rheinische Landeskirche – sind z.B. in der 12. Synode mit zehn Synodalen vertreten. Jede Landeskirche wählt aber mindestens zwei Synodale.

Bei den Wahlen und der Berufung soll auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet werden. Theologinnen oder Theologen dürfen nicht die Mehrheit in der Synode darstellen. In der Zusammensetzung der Synodalen spiegelt sich also, dass die evangelische Kirche als Gemeinschaft von Frauen und Männern, von Laien und Theologen agiert.

Ab 2021 sollen mindestens 20 von 128 Synodalen am 1. Januar des Jahres, in dem die Amtszeit der Synode beginnt, zwischen 18 und 26 Jahren jung sein. Bislang gab es Jugenddelegierte, die jedoch keine Anträge einbringen und nicht an Abstimmungen teilnehmen konnten. Die künftigen Jungsynodalen werden als reguläre Synodale alle Rechte zur Beteiligung haben. Die Regelung gilt bereits ab 2020 und somit für die nächste Amtsperiode der Synode, die 2021 beginnt und sechs Jahre dauert.

Weitere Informationen zur EKD-Synode

Die Amtszeit der Synode dauert sechs Jahre und beginnt mit dem ersten Zusammentritt. Für ihre Amtsdauer wird ein Präsidium gewählt, das aus der/dem Präses, zwei Vizepräsides und den Beisitzern oder Beisitzerinnen besteht. Auch bei dieser Wahl ist auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten. Des Weiteren soll der/die Ratsvorsitzende nicht gleichzeitig Präses der Synode sein. Zu den Mitgliedern des Präsidiums gehören zurzeit Anna-Nicole Heinrich als Präses sowie Elke König und Dr. Andreas Lange als Vizepräsides.

Neben der jährlichen Tagung der Synode ist diese auch einzuberufen, wenn der Rat oder mindestens 30 Synodale es verlangen. Die Synode beschließt mit Stimmenmehrheit, wobei es möglich ist, dass der Rat Einwendungen gegen einen Beschluss erhebt. In diesem Fall wird über den Gegenstand in einer an einem anderen Tage stattfindenden Sitzung erneut beschlossen. Gegen Wahlen durch die Synode kann der Rat allerdings keine Einwendungen erheben.

Seit 2009 tagt die Synode der EKD mit der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) im zeitlichen und örtlichen Verbund. Alle Synodalen der EKD-Synode gehören auch zu einem dieser beiden Gremien. Durch diese Personenidentität wird die Gemeinschaft zwischen den beiden Kirchenbünden und der EKD weiter vertieft.