Justizminister Bausback: Keine verschärfte Verfolgung von Kirchenasyl

München (epd). Nach Angaben des bayerischen Justizministers Winfried Bausback (CSU) gibt es derzeit keine schärfere strafrechtliche Verfolgung des Kirchenasyls. Der Eindruck, dass vermehrt gegen Pfarrer ermittelt werde, die Kirchenasyl anbieten, hänge mit dem stärkeren Zuzug von Flüchtlingen zusammen, erklärte Bausback am 23. März in München.

In der vergangenen Woche war der Fall der Haßfurter evangelischen Pfarrerin bekanntgeworden, gegen die ermittelt wird, weil sie Flüchtlingen Kirchenasyl gewährt. Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm verteidigte daraufhin das Kirchenasyl als "ultima ratio". Kirchenasyl sei eine in der Geschichte entwickelte "humanitäre Notlösung", schrieb er auf Facebook.

Im Austausch mit den Kirchen

Bausback wehrte sich gegen Vorwürfe, sein Ministerium habe die Staatsanwaltschaften angewiesen, Verfahren gegen Kirchenasyl verschärft einzuleiten. Nach dem sogenannten Legalitätsprinzip seien die Staatsanwaltschaften per Gesetz dazu verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln.  Das Kirchenasyl stelle nun einmal "in der Regel eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" dar.

Zugleich betonte der Minister, die Staatsanwälte gingen bei Kirchenasyl-Ermittlungen behutsam und mit Augenmaß vor und berücksichtigten die Besonderheiten eines jeden Einzelfalles. Er hoffe auf eine Versachlichung der Diskussion: "Dazu stehe ich bereits im Austausch mit den Kirchen."

Ein Sprecher der bayerischen evangelischen Landeskirche sagte dem epd, der Landeskirche seien aktuell 53 Fälle von Kirchenasyl in evangelischen Gemeinden mit rund 80 Flüchtlingen bekannt. Seit 2014 seien der Landeskirche 17 Ermittlungsverfahren gegen Pfarrer gemeldet worden, die meisten Ermittlungen seien ab Herbst 2016 aufgenommen worden.

24. März 2017