Arten von Vermögen
Das Vermögen der evangelischen Kirche setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen, die jeweils einem bestimmten Zweck innerhalb der kirchlichen Arbeit dienen. Entgegen der häufigen Vorstellung eines zentral verfügbaren „Kirchenvermögens“ existieren in Deutschland viele einzelne Vermögen, da jede Landeskirche und jede Kirchengemeinde rechtlich selbstständig ist. Grundlegend lässt sich zwischen Sachvermögen und Geldvermögen unterscheiden, wobei beide Formen meist fest an den kirchlichen Auftrag gebunden sind und nur eingeschränkt veräußert werden können.
Sachvermögen
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Kirchengebäude und sonstige Immobilien
Eine große Anzahl der kirchlichen Vermögenswerte besteht aus sakralen Bauten wie Kirchen und Kapellen, die oft Jahrhunderte alt und denkmalgeschützt sind. Daneben zählen Pfarrhäuser, Gemeindehäuser sowie andere Betriebs- und Verwaltungsgebäude zum Immobilienbestand. Für die Kirchengemeinden stellen diese Gebäude den zentralen Ort für Gottesdienste, Seelsorge und Gemeinschaft dar, sind jedoch auch mit Unterhalts- und Renovierungskosten verbunden. Aufgrund ihrer historischen und kulturellen Bedeutung sind sie nur selten veräußerbar und bedürfen stetiger Pflege.
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Grundbesitz
Die evangelischen Kirchengemeinden und Landeskirchen besitzen landwirtschaftliche Flächen und Wälder in erheblichem Umfang. Viele dieser Ländereien sind historisch gewachsen, stammen etwa aus Schenkungen oder Stiftungen früherer Jahrhunderte und dienten traditionell der Pfarrbesoldung sowie der Eigenversorgung von Klöstern und Kirchengemeinden. Ihre Bewirtschaftung bringt Erträge, erfordert aber ebenso langfristige, nachhaltige Pflege und Rücksicht auf ökologische Belange. Häufig ergeben sich daraus wichtige Einnahmen, die jedoch durch Pflege- und Bewirtschaftungskosten wieder geschmälert werden.
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Kunstgegenstände und Orgeln
Neben Grundstücken und Gebäuden umfassen die kirchlichen Sachwerte auch künstlerische und historische Objekte. Altarbilder, Taufbecken, Glasmalereien, Kirchenbänke und sakrale Geräte (vasa sacra) zählen ebenso zum kirchlichen Vermögen wie Orgeln, die nicht selten kostbare Einzelstücke darstellen. Da es sich oft um bedeutendes Kulturgut handelt, sind diese Gegenstände im Regelfall weder veräußerbar noch in einer herkömmlichen Bilanz bezifferbar. Ihre Erhaltung erfordert regelmäßig besondere finanzielle Anstrengungen und ist elementar für das geistliche und kulturelle Leben in den Gemeinden.
Immaterielles Vermögen
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Kapitalanlagen und Aktienbesitz
Um freie Mittel anzulegen oder Rücklagen zu bilden, investiert die Kirche neben traditionellen Geldanlagen (bei bspw. Kirchliche Banken) in begrenztem Umfang auch in Kapitalmärkte. Dabei achten die Landeskirchen und kirchlichen Einrichtungen zunehmend auf ethisch-nachhaltige Kriterien, um sicherzustellen, dass die Anlagen nicht im Widerspruch zu christlichen Wertvorstellungen stehen. Der Aktienbesitz ist dabei meist gering und strikt an Richtlinien gebunden, die Risiken begrenzen und zugleich eine gewisse Rendite für den kirchlichen Dienst anstreben.
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Rücklagen und Rückstellungen
Da die evangelische Kirche ihre Kirchenbeamten im Wesentlichen eigenständig versorgt, sind langfristige Rückstellungen für zukünftige Versorgungsleistungen notwendig. Diese Vorsorge ermöglicht eine stabile Absicherung der kirchlichen Beschäftigten, vergleichbar mit Pensionskassen. Zugleich sind Rücklagen entscheidend, um künftig ungeplante langfristige Ausgaben (z. B. dringende Baumaßnahmen, unvorhergesehene Notlagen) abzufedern. Somit sichern Rücklagen die Handlungsfähigkeit kirchlicher Körperschaften und gewährleisten, dass kirchliche Aufgaben auch in Krisenzeiten fortgeführt werden können. Darüber hinaus müssen Rücklagen und Rückstellungen nach kirchlichem Recht meist eindeutig bezweckt und durch entsprechende Finanzmittel gedeckt sein. Auf diese Weise wird verhindert, dass Geldmittel anderweitig verplant werden und langfristige Verpflichtungen nicht erfüllbar sind.
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Regionalgeld
Eine weitere Form immateriellen Vermögens ist das sogenannte Regionalgeld. Anders als bei konventionellen Geldanlagen steht hier keine Zinserwirtschaftung im Vordergrund, sondern ein umlaufgesichertes Zahlungsmittel, das den regionalen Wirtschaftskreislauf stärkt und soziale sowie ökologische Ziele verfolgt. Diese von Initiativen oder Vereinen ausgegebenen Gutscheine oder Zahlungsmittel gelten nur in einem bestimmten Gebiet und verlieren bei Nichtnutzung schrittweise an Wert, um einen stetigen Umlauf zu fördern. Kirchliche Gemeinden und Einrichtungen können sich daran beteiligen, indem sie beispielsweise regionale Dienstleistungen oder Waren mit Regiogeld abrechnen. Auf diese Weise unterstützt die Kirche eine solidarische Form von Wirtschaft, bei der Habenzinsen nicht erzielbar sind und das Geld nicht dem renditeorientierten Kapitalmarkt entzogen wird. Stattdessen liegt der Fokus auf dem Gemeinwohl, der ökologischen Nachhaltigkeit und dem regionalen Zusammenhalt.