„Ehe für alle“ – keine direkten Folgen im Kirchenrecht

Göttingen (epd). Die vom Bundestag beschlossene Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat aus Sicht des evangelischen Staatskirchenrechtlers Hans Michael Heinig keine direkten Auswirkungen auf die Kirchen. „Die Landeskirchen, die sich bislang mit einer Trauung homosexueller Paare schwer getan haben, sind nicht qua Änderung des staatlichen Familienrechts gezwungen, fortan homosexuelle Ehepaare zu trauen“, sagte Heinig dem Evangelischen Pressedienst. Der Rechtsprofessor leitet das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Göttingen.

Bislang knüpften die Trauregeln an das staatliche Eherecht und das traditionelle Eheverständnis an, sagte der Jurist. Unter den 20 Landeskirchen in Deutschland gibt es zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare keine einheitliche Regelung. In einigen von ihnen sind Segnungen dieser Paare der Trauung von Mann und Frau gleichgestellt. Andere lehnen dies ab. Manche Kirchen hielten diese Frage für „bekenntnisrelevant“, erläuterte Heinig. Darum gebe es Regeln, nach denen Pfarrerinnen und Pfarrer Gewissensvorbehalte geltend machen könnten.

Der Bundestag hatte am 30. Juni mit einer deutlichen Mehrheit die Öffnung der Ehe für alle beschlossen. Danach können künftig homosexuelle Paare genauso heiraten wie Mann und Frau. Für den Gesetzentwurf aus dem Bundesrat stimmten 393 Abgeordnete, dagegen 226, vier Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Damit hat auch ein gutes Viertel der Abgeordneten von CDU und CSU für die „Ehe für alle“ gestimmt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stimmte dagegen.