Gemeinsame Stellungnahme zur Widerspruchsregelung und zur Freiwilligkeit der Organspende 2026
Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
Die beiden großen Kirchen halten an der Einwilligungsregelung bei der Organspende fest. Gleichzeitig nehmen die Kirchen deutlich wahr, dass die bisherigen Bemühungen, die Spenderraten zu erhöhen, bislang nicht ausreichen. Die Not von Menschen, die auf überlebenswichtige Organe warten, ist groß. Deshalb sprechen sie sich dafür aus, eine verbindliche, regelmäßige behördliche Abfrage weiterzuentwickeln.
Die vorgeschlagene Einführung einer Widerspruchslösung bewerten sie hingegen aus ethischen, verfassungsrechtlichen und praktischen Gründen kritisch.