Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, Menschen besser zu schützen, die in besonderer Weise dem Gemeinwohl dienen und Verantwortung für andere übernehmen. Zugleich machen wir deutlich, dass strafrechtliche Verschärfungen allein nicht ausreichen, um der zunehmenden Gewalt gegen Helfende wirksam zu begegnen.
Neben dem Strafrecht braucht es Prävention, Deeskalation und strukturelle Schutzkonzepte. Konkret regen wir an, den geplanten § 116 StGB-E zu erweitern:
Seelsorge, Krankenhausseelsorge sowie psychosoziale Notfallversorgung und klinische Krisenintervention sollten ausdrücklich in den Schutzbereich aufgenommen werden, da sie regelmäßig in hochbelasteten und eskalationsanfälligen Situationen tätig sind.