Gemeinsame Stellungnahme zum zweiten Entwurf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU

Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin –, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

Die Bevollmächtigte des Rates der EKD, das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin –, der Deutsche Caritasverband und Diakonie Deutschland begrüßen, dass der zweite Entwurf zur Neufassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) einige zentrale Anliegen aus ihren früheren Stellungnahmen aufgreift. Dennoch besteht weiterhin die Gefahr, dass gemeinnützige und überwiegend nicht erwerbswirtschaftlich tätige Träger öffentliche Förderungen, die nach der AGVO beihilferechtlich zulässig sind, nicht oder nicht im benötigten Umfang in Anspruch nehmen können.

Die gemeinsame Stellungnahme fordert deshalb weitere Änderungen: Unternehmen, deren einzige Verbindung in ihrer Anbindung an dieselbe öffentliche Stelle oder dieselbe Einrichtung ohne Erwerbszweck besteht, dürfen nicht allein deshalb als ein einziges Verbundunternehmen behandelt werden. Außerdem sollen für Einrichtungen ohne Erwerbszweck höhere zulässige Förderanteile vorgesehen werden, insbesondere bei Beihilfen für betriebliche Weiterbildung sowie für Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden und in anderen Bereichen.

Cover Stellungnahme AGVO Entwurf 2 KB EKD Caritas Diakonie EKD

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