Gewaltschutzrichtlinie

Symbolbild: Hand schützt Dominosteine vor dem Umfallen

Die Gewaltschutzrichtlinie der EKD wurde einstimmig im Herbst 2019 von der Kirchenkonferenz befürwortet und vom Rat der EKD verabschiedet. Sie setzt einen verbindlichen Regelungsrahmen für alle Landeskirchen, der durch landeskirchliche Präventionsgesetze umgesetzt wird. Die Gewaltschutzrichtlinie enthält nicht nur materielle Vorschriften (Gebote und Verbote), sondern auch organisatorische Mindestanforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sie verpflichtet u.a. dazu, Schutzkonzepte in den Kirchengemeinden und Einrichtungen zu entwickeln, Prävention und Intervention sicherzustellen, Meldestellen zu etablieren sowie eine Anerkennungskommission einzurichten bzw. sich dazu einem Verbund anzuschließen. Hervorzuheben ist auch das Abstinenzgebot, das in Seelsorge- und Vertrauensverhältnissen sexuelle Kontakte untersagt.

Die Gewaltschutzrichtlinie der EKD wird derzeit in den Landeskirchen und auch in der EKD selbst umgesetzt. Der Implementationsprozess der in der Richtlinie genannten Verpflichtungen wird vorangetrieben und in der PIH-K koordiniert.

PDF zum herunterladen: Richtlinie der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt - Gewaltschutzrichtlinie 1.50