Gewaltschutzrichtlinie

Symbolbild: Hand schützt Dominosteine vor dem Umfallen

Die Gewaltschutzrichtlinie der EKD wurde einstimmig im Herbst 2019 von der Kirchenkonferenz befürwortet und vom Rat der EKD verabschiedet. Sie setzt einen verbindlichen Regelungsrahmen für alle Landeskirchen, der durch landeskirchliche Präventionsgesetze umgesetzt wird. Die Gewaltschutzrichtlinie enthält nicht nur materielle Vorschriften (Gebote und Verbote), sondern auch organisatorische Mindestanforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sie verpflichtet u.a. dazu, Schutzkonzepte in den Kirchengemeinden und Einrichtungen zu entwickeln, Prävention und Intervention sicherzustellen, Meldestellen zu etablieren sowie eine Anerkennungskommission einzurichten bzw. sich dazu einem Verbund anzuschließen. Hervorzuheben ist auch das Abstinenzgebot, das in Seelsorge- und Vertrauensverhältnissen sexuelle Kontakte untersagt.

2025 hat ein Prozess zur Neufassung der Gewaltschutzrichtlinie begonnen. Dies sieht der ForuM-Maßnahmenplan vor, der im November 2024 von der EKD-Synode beschlossen wurde. Zur Novellierung hat das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt (BeFo) eine neue Themen-AG "Gewaltschutzrichtlinie" eingerichtet.

PDF zum herunterladen: Richtlinie der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt - Gewaltschutzrichtlinie 1.50