Gospel, Kinderlieder, Lobpreis – Das neue evangelische Gesangbuch
EKD testet Probedruck für neues Evangelisches Gesangbuch – Einführung für 2028 geplant
Das Evangelische Gesangbuch der deutschsprachigen evangelischen Kirchengemeinden ist seit mehr als 30 Jahren in Gebrauch. Ab 2028 soll es durch eine Neuausgabe ersetzt werden, die derzeit in ausgewählten Gemeinden erprobt wird.
Das katholische Adventslied „Maria durch ein Dornwald ging“ dürfte wohl dabei sein, der afroamerikanische Gospel-Song „Oh Happy Day“ wohl auch, und ebenso vielleicht Rod Stewarts Ballade „Sailing“: Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will 2028 ein neues Gesangbuch einführen. Vor fünf Jahren waren die Vorbereitungen für die Neuausgabe gestartet, mittlerweile haben ausgewählte Kirchengemeinden in ganz Deutschland einen Probedruck erhalten, um die neue Liedersammlung bis zum Frühjahr einem Praxistest zu unterziehen.
An dem neuen Evangelischen Gesangbuch (EG) arbeitet eine 70-köpfige Kommission. Neben vielen bekannten und bewährten Liedern sollen erstmals auch Genres wie Gospel oder eher im freikirchlichen Bereich verbreitete Lobpreislieder Eingang finden, berichtet Barbara Pfalzgraff, die als Vertreterin des EKD-Chorverbandes in der Gesangbuchkommission mitarbeitet. „Es wird auch viele neue schöne Lieder für Kindergottesdienste darin geben“, verspricht sie.
Vor der Beerdigung keine neuen Lieder einstudieren
Bislang bestehen noch ganz grundsätzliche Bedenken gegen das neue Gesangbuch, besonders in der hessen-nassauischen Landeskirche. Ralf Bibiella, Propsteikantor in Oppenheim bei Mainz, sieht bereits den zentralen Ansatz kritisch, viele neue Melodien und Texte in den kirchlichen Kanon aufzunehmen. Um überhaupt noch gemeinschaftsstiftenden Gemeindegesang zu erhalten, müsse sich die Kirche vielmehr auf ein „Kernrepertoire“ konzentrieren, argumentiert er: „Ich kann mich nicht bei einer Beerdigung vorne hinstellen und mit den Leuten noch ein neues Lied einüben.“ Manche der moderneren Lieder seien rhythmisch so anspruchsvoll, dass nicht gesangserprobte Gemeinden sie kaum je einstudieren werden, warnt er.
Aus Solidarität mit den anderen Kirchen habe die hessen-nassauische Kirche sich letztlich entschieden, sich an dem neuen Gesangbuch zu beteiligen, berichtet Bibiella. Aber eigentlich benötige die Landeskirche derzeit gar kein neues Gesangbuch. Erst 2017 war in ihren Gemeinden in Hessen und Rheinland-Pfalz ein neuer Zusatzband mit modernen Liedern, das EG+, eingeführt worden. Dessen Einführung wurde kurz nach dem Druck zunächst durch die Coronapandemie ausgebremst.
Leidensdruck je nach Region unterschiedlich groß
„Der Leidensdruck in den Landeskirchen ist unterschiedlich groß“, sagt hingegen Thomas Bauer vom EKD-Projektbüro für das neue Gesangbuch. Das liege nicht nur am unterschiedlichen Alter der Zusatzbände, die auch anderswo aufgelegt wurden, sondern auch daran, dass das derzeit gebräuchliche Gesangbuch ganz unterschiedliche Regionalteile enthält. Bei deren Einführung vor über 30 Jahren gewichteten die Verantwortlichen altbewährte und damals moderne Lieder verschieden stark.
Der vermeintliche Konflikt zwischen modernen und alten Kirchenliedern existiere allerdings in manchen Fällen nur im Kopf der Menschen, gibt Bauer zu bedenken. Das gelte zum Beispiel für eines der bekanntesten Weihnachtslieder aus dem englischsprachigen Raum, „Joy to the World“. Das Lied, das schon von Boney M., Maria Carey und Neil Diamond interpretiert wurde, basiert tatsächlich auf einem Werk des Barock-Komponisten Georg Friedrich Händel.
Bei der noch bevorstehenden Endauswahl für das neue Gesangbuch geht es nicht nur um musikalische Aspekte. Eine Ethikkommission soll sich noch einige bekannte Lieder vornehmen, deren Autoren in Verruf gerieten - beispielsweise durch ihre Rolle während des NS-Regimes. Auch das Schicksal des populären modernen Kirchenliedes „Laudato si“ steht auf der Kippe. Gegen den Verfasser waren Missbrauchsvorwürfe erhoben worden.
Das neue Gesangbuch soll allerdings noch eine ganze andere „Baustelle“ abräumen - nämlich eine juristische. Vielerorts begeben sich nämlich Kirchengemeinden rechtlich ins Abseits, wenn sie Texte und Melodien auf Liederzetteln drucken, die nicht im Gesangbuch stehen. Für die Nutzung aller Lieder aus dem Gesangbuch sollen künftig alle Rechte vorliegen.