Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz EKD

Vertrauliche Hinweise auf mögliche Regelverstöße einreichen

Anschrift

Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover

Telefon
+49 511 2796-8200
Web
ekd.integrityline.app

Bei der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abgegeben werden. Dieses Gesetz soll hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, vor arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen schützen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich für Meldungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der EKD fallen und gibt somit den Prüfumfang vor.

Nähere Informationen zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Aktueller Hinweis

Unser Hinweisgebersystem hat einen Systemwechsel vollzogen und neue Meldungen nur noch über den folgenden Link gesendet werden:
ekd.integrityline.app

Ihr Postfach zu bereits gesendeten Meldungen erreichen Sie bis zu deren Abschluss bzw. längstens bis Mitte Dezember 2026 weiterhin über den Button „Login“ im alten BKMS-System:
www.bkms-system.com/ekd

Häufige Fragen

Warum sollte ich eine Meldung abgeben?

Eine positive und offene Gemeinschaft erfordert die Einhaltung von Regeln und Gesetzen. Vielleicht wissen Sie von schädlichem Verhalten oder Risiken, die die Arbeit der EKD oder einer ihrer Einrichtungen gefährden könnten. Mit Ihrem Hinweis helfen Sie, Schäden für Finanzen und Image frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Welche Meldungen sind hilfreich für die EKD?

Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche und interne Regeln werden aufgenommen und weitergeleitet. Genauere Informationen zu möglichen Schwerpunkten einer Meldung erhalten Sie während des Meldeprozesses.

Welche Verstöße fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz?

Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst Verstöße gegen Bundes- und Landesrecht sowie EU-Rechtsakte. Dazu gehören sowohl strafbare als auch bußgeldpflichtige Verstöße, wenn sie den Schutz von Leben, Gesundheit oder Rechten der Beschäftigten betreffen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Bekämpfung der Geldwäsche
  • Produktsicherheit
  • Transport gefährlicher Güter
  • Umwelt- und Strahlenschutz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz
  • IT-Sicherheit
  • Vergaberecht
  • Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften
  • Steuerliche Regelungen für Körperschaften und Personengesellschaften