EKD-Synode berät über kirchliches Arbeitsrecht

„Wo Kirche drauf steht, muss auch Kirche drin sein“

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am Montag, 7. November, bei ihrer Tagung in Magdeburg begonnen, einen Gesetzentwurf zum kirchlichen Dienstrecht und den so genannten Dritten Weg zu beraten. Das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätze¬gesetz (ARRGG)  sei ein wichtiger Schritt, die Anwendung der Prinzipien des Dritten Weges zu gewährleisten und damit den Dritten Weg insgesamt zu sichern, sagte Marlehn Thieme, Mitglied des Rates der EKD und des Diakonischen Rates bei der Einbringung des Gesetzentwurfes.

Als Dritter Weg wird die einvernehmliche Gestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien und der Vergütung in paritätisch durch Dienstnehmer und Dienstgeber besetzten Kommissionen bezeichnet. Dieses dem kirchlichen Auftrag angemessene Verfahren steht auf der Grundlage des verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechtes der Kirche und verzichtet aufgrund einer unabhängigen und verbindlichen Schlichtung bewusst auf Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung.

In den vergangenen Monaten war in der Öffentlichkeit verschiedentlich Kritik am Dritten Weg laut geworden. Diese Kritik war Anlass für die Kirchenkonferenz und den Rat der EKD, sich mit „der Funktionalität, der Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit des Dritten Weges zu befassen“, berichtete Marlehn Thieme. Beide Leitungsgremien der EKD seien zu dem Ergebnis gekommen: „Der Dritte Weg ist das kirchengemäße Arbeitsrechtsregelungsverfahren. Es gibt keine bessere Alternative für die besonderen Anforderungen in Kirche und Diakonie.“

Der Dritte Weg sei erfolgreich und adäquat, wenn sich alle Beteiligten an die grundsätzlichen Verfahrensregeln halten. „Die Entgeltsysteme der Diakonie entsprechen entweder denen des öffentlichen Dienstes oder es handelt sich um vom Tarifrecht des öffentlichen Dienstes losgelöste Systeme, wie z. B. die Arbeitsvertragsrichtlinien. Die kirchlichen Entgeltsysteme enthalten weder Lohndumping noch Niedriglöhne.“ Selbst für einfache Hilfstätigkeiten würde bereits nach den Stundenentgelten mehr gewährt als für vergleichbare Tätigkeiten nach diversen Tarifverträgen in der Wirtschaft. Dazu kommen Sozialleistungen im kirchlichen Dienst wie Kinderzulagen, Weihnachtsgeld oder eine hochwertige betriebliche Altersvorsorge.

Das klare Bekenntnis von Rat und Kirchenkonferenz zum Dritten Weg verschließe aber nicht die Augen davor, dass es Verbesserungsbedarf gebe. So müsse gewährleistet sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den paritätischen Kommissionen tatsächlich gleichberechtigt mitwirken können: „Angesichts der Veränderungen im Sozial- und Gesundheitswesen braucht die Mitarbeiterseite mehr zeitliche Ressourcen, bessere Fortbildungsmöglichkeiten und juristische Fachberatung, damit Parität besser gelebt werden kann.“


Das ARRGG biete dafür einen Rechtsrahmen. Darin ist unter anderem der Rechtsanspruch auf Freistellung von der sonstigen Arbeit für alle mit der Mitgliedschaft in der Arbeitsrechtlichen Kommission verbundenen Tätigkeiten vorgesehen. Alle erforderlichen Kosten, die durch die Arbeitsrechtliche Kommission entstehen, sind vom Diakonischen Werk zu tragen, so auch die Kosten für die Rechtsberatung der Mitarbeitervertreterinnen und –vertreter. Das Gesetz lege fest, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterschaft in der Arbeitsrechtlichen Kommission Sonderkündigungsschutz haben und daher von ordentlichen Kündigungen ausgeschlossen sind.

Kirche und Diakonie seien auf kompetente und professionelle Mitarbeitende angewiesen. „Diese können die diakonischen Einrichtungen nur gewinnen und halten, wenn die Arbeitsbedingungen und Entgelte angemessen und fair sind.“ Die Diakonie, die Verkündigung durch die helfende Tat am Nächsten, sei Lebens- und Wesensäußerung unserer Kirche, betonte Marlehn Thieme. Daher müsse das kirchliche Arbeitsrecht voll zur Geltung kommen, denn: „Wo Kirche drauf steht, muss auch Kirche drin sein.“

Magdeburg, 07. November 2011

Pressestelle der EKD
Silke Römhild