Religion in der Grundschule

4. Unterstützung und Begleitung der Religionslehrkräfte in der Grundschule

4.1 Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Religionslehrkräften in der Grundschule braucht unterschiedliche Formen, um für den Beruf zu qualifizieren und die berufliche Tätigkeit zu fördern.

Die Integration der religiösen Dimension in die Arbeit der Grundschule ist in entscheidendem Maß davon abhängig, wieweit es gelingt, verständlich, glaubwürdig und überzeugend in Dialoge zu treten, Verhandlungsarbeit zu leisten und an beispielhaften Konkretionen das Gemeinte zu realisieren. Kirchliche Einrichtungen der Lehrerfortbildung

  • tragen zur fachlichen, didaktisch-methodischen und diagnostisch-wahrnehmenden Qualifizierung bei.
         
  • begleiten und beraten die Unterrichtenden und ermöglichen ihnen den Zugriff auf Ressourcen.
         
  • unterstützen die Entwicklung personaler Kompetenzen durch geeignete Angebote entsprechend den Anforderungen an die eigene Person.
         
  • fördern die Entwicklung von kommunikativen, kooperativen und reflexionsorientierten Kompetenzen, um die Zusammenarbeit in einem Kollegium zu stärken und die religiöse Dimension von Bildung in das Allgemeinbildungskonzept der Schule zu integrieren.
         
  • ermöglichen die Entwicklung von fächerverbindenden, projektorientierten Vorhaben mit religionspädagogischer Akzentuierung.
         
  • unterstützen die praktische Arbeit, indem Materialien und Medien erarbeitet und bereitgestellt werden.

Daneben ist die Einbindung des Religionsunterrichts in die Angebote der staatlichen Fort- und Weiterbildungseinrichtungen dauerhaft zu sichern, zum Beispiel durch die Mitarbeit beim Aufbau und der Verwendung von didaktischen Werkstätten. Hier kann die Bedeutung des Religionsunterrichts für die Weiterentwicklung der Grundschulpädagogik besonders gut dargestellt werden.

4.2 Forschung und Praxis

Die erheblichen Unterschiede zwischen Lerngruppen, Klassen, Schulen, Regionen u.a. fordern eine Verständigung über Qualitätskriterien und Standards des Religionsunterrichts in der Grundschule. Die Aufgabe der Entwicklung von fachbezogenen Formen der (Selbst-)Evaluation ist bisher noch weitgehend unbearbeitet.

Lehrkräfte haben zeitlich, inhaltlich und persönlich die größte Nähe zur religiösen Entwicklung der Kinder in der Schule. In Zusammenarbeit mit ihnen als "reflektierte Praktiker" sollten unterrichts- und schulbegleitende Modellversuche und Pilotstudien durchgeführt werden. Die systematische Beteiligung der Religionslehrerinnen und -lehrer an der Erforschung und Entwicklung des Unterrichts (Lehrerforschung) ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die theoretische Reflexion religionspädagogischer Praxis wirksam mit deren Veränderung und Weiterentwicklung verknüpft werden kann. Was der Religionsunterricht in der Grundschule tatsächlich leistet, sollte durch empirische Forschungsprojekte transparent gemacht werden.

Die Durchführung religionspädagogischer Praxis- und Wirksamkeitsstudien kann ferner dazu beitragen, das Ansehen und die Akzeptanz des Religionsunterrichts zu fördern und die Position der Lehrenden zu stärken.

4.3 Entlastung und Schutz vor Überforderung

Die genannten Aufgaben, die religiöse Dimension von Bildung in Lernfelder, integrierende Unterrichtsformen und in das Schulleben einzubringen, stellen an die Religionslehrer- und -lehrerinnen viele Ansprüche. Diese stehen nicht selten unter einem Begründungs- und Rechtfertigungsdruck, der ihnen nicht allein aufgelastet werden darf. Insbesondere die kirchlichen religionspädagogischen Institute bieten Möglichkeiten der Entlastung und Unterstützung (vgl. 4.1). Sie können dadurch weiterentwickelt werden, dass sich die Einrichtungen stärker als bisher in den Diskurs mit Lehrkräften anderer Fächer einbringen, für die religiöse Dimension im Schulleben, bei Festen im Kirchenjahr, in Geschichte und Kultur sensibilisieren und schulische Kooperationen begleiten.

Die Vokation von Religionslehrkräften ist in den meisten Landeskirchen die verbindliche Form der Beauftragung für das evangelische Religionslehramt. Sie begründet ein gegenseitiges Verpflichtungs- und Vertrauensverhältnis. Zugleich ist sie ein Zeichen kirchlicher Wertschätzung für einen schwierigen pädagogischen Dienst im Schnittfeld von Kirche und Gesellschaft.

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