Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Im Jahr 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Mit diesem sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden.
Für den Bereich der EKD und ihrer unselbständigen Einrichtungen, der gesamtkirchlichen Einrichtungen und Werke sowie der Gliedkirchen, sofern diese die Zuständigkeit der EKD-Beschwerdestelle vorsehen, wurde eine gemeinsame Beschwerdestelle, die im Kirchenamt der EKD angesiedelt ist, eingerichtet. Sie ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die leitenden Angestellten der Dienststellen, Werke und Einrichtungen zuständig.
Mitglieder der im Kirchenamt der EKD eingerichteten Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind:
Vorsitzende
Direktorin am Arbeitsgericht Frankfurt/Oder
Corinna Münster
Beisitzerin (aus dem Bereich Gender- und Gleichstellungsarbeit)
Oberkirchenrätin
Dr. Kristin Bergmann
Beisitzer (aus dem Bereich der Gesamtmitarbeitervertretung)
Dieter Hollinde
Sie erreichen die Beschwerdestelle nach dem AGG entweder postalisch unter Beschwerdestelle nach dem AGG, c/o Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover, per Telefax unter 0511/2796-750 oder telefonisch unter 0511/2796-251, -259 oder -8363. Eine Einreichung auf elektronischem Wege ist nicht vorgesehen.