Stellungnahme zum KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz
Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und der Diakonie Deutschland
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt das Anliegen des Referentenentwurfs, die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln, Benachteiligungen frühzeitig abzubauen und den Übergang von der Kita in die Grundschule besser zu begleiten.
In ihrer Stellungnahme betont die EKD zugleich, dass die neuen Qualitätsanforderungen in Einrichtungen aller Träger unter gleichwertigen fachlichen und finanziellen Bedingungen umgesetzt werden müssen. Konfessionelle und andere freigemeinnützige Träger dürfen weder bei der Zuweisung zusätzlicher Ressourcen noch bei der Refinanzierung neuer Aufgaben gegenüber Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe benachteiligt werden.
Die EKD fordert deshalb eine vollständige, dynamisierte und rechtzeitig verfügbare Refinanzierung sämtlicher zusätzlicher Personal-, Sach- und Verwaltungskosten. Auch die finanzielle Beteiligung des Bundes muss dauerhaft gesichert sein und darf nicht mit Ablauf des Jahres 2034 enden. Trägervielfalt, Subsidiarität sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sind keine nachgeordneten Strukturfragen, sondern Voraussetzungen einer pluralen und kindgerechten Bildungslandschaft.