Prälatin Gidion zu Gesetzentwurf zur Neuregelung der Organspende: Wechsel zu Widerspruchsregelung wäre vorschnell

Der Bundestag wird erneut vor die Entscheidung gestellt, ob die Organspende in Deutschland neu geregelt werden soll. Eine Gruppe von Abgeordneten will das jetzige Prinzip umkehren: Spender soll künftig sein, wer nicht aktiv widerspricht.

Berlin (epd). Eine Gruppe von Abgeordneten fast aller im Bundestag vertretenen Fraktionen macht einen neuen Vorstoß zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die Gruppe präsentierte am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Parlamentsantrag. Ihr Ziel ist eine Erhöhung der Organspendezahlen. Der Gruppe gehören auch Abgeordnete der CSU und Linken an. Sie hatten gemeinsam bereits in der vergangenen Wahlperiode das Ziel einer Änderung des Transplantationsgesetzes verfolgt. Es kam aber zu keinen konkreten Beratungen mehr in der Ampel-Zeit.

Die evangelische Kirche sieht die Widerspruchsregelung kritisch. Man teile das Anliegen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, sagte die EKD-Bevollmächtigte Anne Gidion. Organspenden könnten Leben retten und seien ein „Akt der Nächstenliebe“. Zugleich bleibe aus ihrer Sicht „entscheidend, dass die Organspende aus einer informierten Entscheidung heraus“ erfolgen muss.  „Nach biblischer Grundüberzeugung sind Menschen Ebenbilder Gottes mit unveräußerlicher Würde.“ Die evangelische Kirche plädiert dafür, an der 2020 beschlossenen Entscheidungsregelung festzuhalten und die Aufklärung über Organspende auszubauen. Ein Wechsel zur Widerspruchsregelung sei vorschnell und „ein sehr weitgehender Eingriff in körperliche Selbstbestimmung“.

In Deutschland gilt, dass nach dem Tod einer Person Organe nur dann zum Zweck einer Spende entnommen werden dürfen, wenn sie oder deren nächste Angehörige dem zustimmen. Bei der Widerspruchsregelung würde gelten, dass Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Widerspruch vorliegt. Laut dem Antrag würde das für volljährige und einwilligungsfähige Menschen gelten. Bei Minderjährigen entscheiden die Angehörigen. Bei nicht einwilligungsfähigen Menschen sollen keine Organe entnommen werden, wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem sie einwilligungsfähig waren, keine anderslautende Erklärung abgegeben haben. In jedem Fall soll es dem Antrag zufolge aber ein Gespräch mit den Angehörigen geben, etwa für den Fall, dass eine früher abgegebene Zustimmung zur Organspende in jüngster Zeit revidiert wurde.

Gegen die Widerspruchsregelung gibt es im Parlament auch Widerstand. Am Mittwoch veröffentlichte eine andere fraktionsübergreifende Gruppe einen Antrag. Sie will an der jetzigen Regelung festhalten, die Hürden für die Dokumentation des Spendewillens aber senken. In der Widerspruchsregelung sehen diese Abgeordneten einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht.

Noch vor der Sommerpause soll es eine Orientierungsdebatte zur Organspende im Bundestag geben. Eine Abstimmung wünscht sich die Gruppe bis Ende dieses Jahres, um genügend Zeit für die organisatorischen Vorbereitungen einer neuen Regelung zu haben. Inkrafttreten würde die Widerspruchsregelung nach ihren Vorstellungen im Jahr 2030.