Im kirchlichen Disziplinarverfahren aussagen

Es ist uns wichtig, unter unseren Beschäftigten niemanden wissentlich zu dulden, der oder die sexuell übergriffig geworden ist. Erfahren wir die Namen der Täter*innen, so kann es in einigen Fällen zu einem Disziplinarverfahren kommen. Dies geschieht immer im Einvernehmen mit betroffenen Personen, denn wir wollen das erlittene Leid nicht verschlimmern, sondern lindern. Die betroffene Person wird dann eventuell vom Gericht gebeten, als Zeug*in auszusagen. Unser Informationsblatt gibt über die Rechte und Pflichten von Zeug*innen vor Disziplinargerichten Auskunft.

 

PDF: Zeuge sein im kirchlichen Disziplinarverfahren (hinschauen-helfen-handeln.de)