10 Thesen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

7. Andere auf Religion und Werte bezogene Fächer können den Religionsunterricht ergänzen, machen ihn aber keineswegs überflüssig

Der konstitutive Bezug auf die „Grundsätze der Religionsgemeinschaften“ gibt dem Religionsunterricht sein eigenes und eigenständiges Profil, das den Kindern und Jugendlichen eine existenzielle Auseinandersetzung mit Wahrheitsfragen ermöglicht. Zugleich sorgt dieser Bezug für Transparenz im Blick auf die für den Religionsunterricht verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer. Religionsunterricht ist mehr als Religionskunde. Als freiheitliches Angebot setzt der Religionsunterricht die Möglichkeit voraus, nicht an ihm teilnehmen zu müssen. In fast allen Bundesländern wird dem durch entsprechende Regelungen Rechnung getragen, so dass neben den Religionsunterricht als originären Bestandteil von Schule andere Fächer wie Ethik, Werte und Normen, Philosophie usw. treten. Zurückzuweisen ist hingegen der Versuch, den Religionsunterricht durch allein vom Staat verantwortete Pflichtfächer wie Religionskunde oder Werteunterricht zu verdrängen. Ebenso abzulehnen ist es, wenn der Religionsunterricht dadurch abgewertet wird, dass dieser Unterricht nur bei gleichzeitiger Teilnahme am staatlichen Pflichtfach Religionskunde oder Werteunterricht und also bei einem für Kinder und Jugendliche kaum plausiblen Mehraufwand besucht werden kann. Der Religionsfreiheit (Art. 4 GG) wird nur dann angemessen Rechnung getragen, wenn kein Zwang zur Teilnahme am Ethikunterricht eingeführt, sondern wenn auch in Zukunft an den weithin bewährten Regelungen mit Religions- und Ethikunterricht als gleichwertigen Angeboten festgehalten wird.

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