Information zum Auslandsvikariatsprogramm der EKD

„Es war für mich ein Jahr voller Überraschungen, neuer Erfahrungen und mit dem Bewusstsein, auf dem Weg meiner pastoralen Arbeit und Lebensführung vorangekommen zu sein“, schreibt eine Vikarin über ihre Auslandszeit.

Multikulturelle Gruppe

Das Auslandsvikariatsprogramm der EKD steht unter dem Leitgedanken des weltweiten ökumenischen Lernens in der einen Kirche Jesu Christi. Ökumenische Kompetenz wird vor allem durch Erfahrungen in anderen kirchlichen Kontexten erworben, und kommt den Landeskirchen zu Gute. Das Auslandsvikariat bietet dazu eine gute Möglichkeit.

Im Rahmen des Programms vermittelt und fördert das Kirchenamt der EKD Vikariate

Die Ziele, Voraussetzungen und die einzelnen Verfahrensschritte sind in den Richtlinien für das Auslandsvikariatsprogramm der EKD beschrieben. Dort heißt es:

„Das Auslandsvikariat kann eine gute Möglichkeit sein,

  • unterschiedliche und vielfältige ökumenische Erfahrungen zu sammeln,  
  • Chancen und Probleme von Gemeinden kennen zu lernen, die unter anderen als volkskirchlichen Bedingungen leben,
  • den eigenen nationalen, gesellschaftlichen, kulturellen und theologischen Horizont zu erweitern,
  • durch Mitarbeit bei den spezifisch pfarramtlichen Aufgaben in einer Auslandsgemeinde zu helfen.“

Interessent*innen melden sich bitte mindestens ein halbes Jahr vor Antritt des geplanten Auslandsvikariates beim Kirchenamt der EKD. Voraussetzung ist die Zusage der Landeskirche, den*die Kandidat*in für ein einjähriges Vikariat im Ausland bei Weiterzahlung der Bezüge freizustellen.
Es folgt dann eine schriftliche Bewerbung des*der Vikar*in beim Kirchenamt und ein Bewerbungsgespräch, zu dem der*die Bewerber*in nach Hannover eingeladen wird.
Es kann im Rahmen der Bewerbung sowohl eine konkrete Gemeinde, Kirche oder Institution seitens des*der Vikar*in im Blick sein, die Bewerbung kann aber auch durch ein inhaltliches Interesse motiviert sein. Dann bieten die Referent*innen im Kirchenamt im Bewerbungsgespräch Orientierung und Anregungen, wohin die Reise gehen kann.

Zuständiger Referent

Zuständig für Auslandsvikariate betreffende Anfragen an das Kirchenamt.

Richtlinien für das Auslandsvikariatsprogramm der EKD

Stand April 2021