Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen

EKD-Text Nr. 65, 1999

Vorwort

Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen ist nicht nur ein afrikanisches oder vorderasiatisches Problem. Sie wird auch unter ausländischen Mädchen in Deutschland vollzogen. In den Kirchen entwickelt sich, ähnlich wie im gesellschaftlich-politischen Raum, zunehmend ein Bewußtsein dafür, daß Genitalverstümmelung ein schwerwiegender und folgenschwerer Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers und der Psyche von Mädchen und Frauen darstellt.

Auf die damit verbundenen Fragen will die vorliegende Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eingehen. Dabei erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie will jedoch durch knapp gehaltene Hintergrundinformationen den Kenntnisstand über die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen verbreitern und Problembewußtsein wecken. Die konkreten Empfehlungen richten sich nicht nur an die Kirchen in Deutschland und ihre Partner/innen in Mission, Ökumene und Entwicklungsdienst. Die Stellungnahme will auch Politik, Verwaltung und Rechtsprechung über die Haltung der EKD zu Fragen der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen informieren. Eindeutig wird z.B. in dem Zusammenhang festgestellt, daß die Beschneidung von Mädchen und Frauen in Deutschland strafbar ist. Dieses Delikt ist von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen zu verfolgen.

Unser christlicher Glaube gebietet, den Nächsten an deren Leib keinen Schaden noch Leid anzutun, sondern ihnen zu helfen und sie zu fördern in allen Leibesnöten. Es ist der vorliegenden Schrift zu wünschen, daß sie dazu einen Beitrag leisten kann.

Allen, die auf die eine oder andere Weise an der Stellungnahme mitgewirkt haben, ist sehr herzlich zu danken.

Hannover, 3. Januar 2000

Bischof Dr. h.c. Rolf Koppe
Ökumene und Auslandsarbeit
Evangelische Kirche in Deutschland

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