Aufruf: Kirchengemeinden sollen Künstler engagieren

Eine Anregung der Kunst- und Kulturbeauftragten Johann Hinrich Claussen und Hannes Langbein

Kunstinstallation im Berliner Dom

Anlässlich des 500. Reformationsjubiläum präsentierte der Berliner Dom ein 16 Meter hohes Kunstwerk des Künstlers Philipp von Matt. Die Kunstinstallation mit dem Titel „Reformation!“ sollte einen Beitrag zur Diskussion über glauben und seine Bildsprache leisten. Wegen der Corona-Pandamie gehören Kirchen derzeit zu den wenigen öffentlichen Veranstaltungsorten. Kulturbeauftragte der Kirchen rufen deshalb Kirchengemeinden dazu auf, gerade jetzt Künstlerinnen und Künstler zu engagieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, in Kirchen ihre Kunst zu zeigen.

Berlin (epd). Kulturbeauftragte der Kirchen haben die Gemeinden aufgerufen, verstärkt Künstlern in Gottesdiensten und Kirchen ein Podium zu bieten. „Seitdem Gottesdienste wieder möglich sind, gehören die Kirchen zu den wenigen öffentlichen ‚Veranstaltungsorten‘“, heißt es in einem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Aufruf des Kulturbeauftragten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Johann Hinrich Claussen, und des Kunstbeauftragten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Hannes Langbein. „Das ist eine Chance auch für die Kunst.“

Auftritte im Gottesdienst

Die Corona-Pandemie habe vor allem Künstlerinnen und Künstler schwer getroffen, hieß es zur Begründung. „Insbesondere freiberufliche Musikerinnen, Schauspieler, Schriftsteller, Tänzerinnen, Performer, die von öffentlichen Auftritten leben, haben in der Krise binnen weniger Tage so gut wie alle Einnahmemöglichkeiten verloren.“ Sie hätten kaum noch Chancen, ihre Kunst anderen zu zeigen.

In dieser Situation könne „die Religionsfreiheit nun der Kunstfreiheit aufhelfen, indem Künstler die Chance erhalten, in Gottesdiensten ‚aufzutreten‘“, schreiben Claussen und Langbein. Als Beispiele werden instrumentale Zwischenspiele, Schriftlesungen und szenische Elemente genannt.

epd


Den gesamten Aufruf im Wortlaut lesen Sie hier:

 

Kirchen für Künstler – Künstler für Kirchen

Eine Anregung von Johann Hinrich Claussen, Kulturbeauftragter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), und von Hannes Langbein, Kunstbeauftragter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)

Seitdem Gottesdienste wieder möglich sind, gehören die Kirchen zu den wenigen öffentlichen „Veranstaltungsorten“. Das ist eine Chance auch für die Kunst. Vielen ist das nicht bewusst – weder den Kirchen noch den Künstlern. Dabei könnten Kunst- und Religionsfreiheit sich gerade jetzt wechselseitig helfen.

Die Corona/COVID19-Pandemie hat vor allem die Künstlerinnen und Künstler schwer getroffen: Insbesondere freiberufliche Musikerinnen, Schauspieler, Schriftsteller, Tänzerinnen, Performer, die von öffentlichen Auftritten leben, haben in der Krise binnen weniger Tage so gut wie alle Einnahmemöglichkeiten verloren. Sie haben aber auch kaum noch Chancen, ihr Kunst anderen zu zeigen. Seither warten sie auf die Wiedereröffnung von Theatern, Konzerthäusern, die auf sich warten lässt und allenfalls schrittweise erfolgen wird.

Dass die Kirchen mit ihren Gottesdiensten jetzt ein wunderbarer Ort für künstlerische Darbietung jeder Art wären, ist vielen noch nicht bewusst. Dabei könnte die Religionsfreiheit nun der Kunstfreiheit aufhelfen, indem Künstler die Chance erhalten, in Gottesdiensten „aufzutreten“: Musik, Lesung, auch szenische und performative Vollzüge. Man müsste ihnen dafür nur einen Freiraum im Gottesdienst geben.

Kirchen und Künstler könnten dieses Potential ohne allzu großen Aufwand nutzen. Kirchengemeinden könnten Künstlerinnen und Künstler verstärkt in ihre Gottesdienste einladen: Musiker/innen für instrumentale Zwischenspiele, kleine konzertante Interventionen, Schauspieler/innen und Sprecher/innen für Schriftlesungen oder szenische Elemente. 

Als Gastgeberin kann die Kirche die großen Probleme vor allem freiberuflicher Künstler natürlich nicht lösen, zumal viele Kirchengemeinden nur ein kleines Budget zur Verfügung haben. Aber ein Zeichen dafür wie wichtig gerade jetzt die Künste sind, können sie setzen.

Eine wichtige Frage aber sollte vorher offen geklärt werden: Künstler haben ein Anrecht auf ein faires Honorar. Viele Kirchengemeinden haben hierfür nur ein geringes Budget. Doch es müsste möglich sein, für diese besondere Idee Förderer zu finden.

Eine solche Kooperation könnte beiden Seiten aufhelfen: Den Künstlerinnen und Künstlern, die mehr denn je auf Auftrittsmöglichkeiten angewiesen sind. Und den Kirchen, die ohne Gesang mehr denn je auf eine ansprechende ästhetische Gestaltung von Gottesdiensten angewiesen sind. Idealerweise entstehen auf diese Weise bleibende Verbindungen und neue Vertrautheiten, die auch nach der Krise fruchtbar sein könnten. 

Viele evangelische Landeskirchen haben Beauftragte für Musik, für bildende Kunst, Theater und andere Kulturbereiche, die Kirchengemeinden hierbei gern beraten.

Berlin, den 3. Juni 2020

Johann Hinrich Claussen und Hannes Langbein sowie die Kunstbeauftragten der evangelischen Landeskirchen