Der Betroffenenbeirat wurde am 26.08.2020 vom Rat der EKD für eine Amtszeit von vier Jahren berufen. Das Gremium setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen und hat seine Arbeit Mitte September 2020 aufgenommen.
Der Betroffenenbeirat begleitet die Arbeit des Beauftragtenrates aus der Sicht Betroffener. Er berät bei der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie.