Struktur des Beteiligungsforums

Arbeitsweise

Die Mitglieder des Beteiligungsforums bringen ihre Fragestellungen und Themen in das Beteiligungsforum ein, auch Anfragen aus den Gremien der EKD werden in das Beteiligungsforum getragen. Es erarbeitet dazu konkrete Beschlussvorschläge. Diese werden in Themen-AGs vorbereitet.

Vorschläge aus den AGs werden von einem Mitglied der Betroffenenvertretung und einer*einem kirchlichen Beauftragten gemeinsam im Beteiligungsforum vorgestellt. Für einen Beschluss im Beteiligungsforum ist sowohl eine Mehrheit unter der Betroffenenvertretung als auch unter den kirchlichen Beauftragten notwendig. 

Stimmberechtigte Mitglieder sind acht Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche, drei leitende Geistliche und zwei leitende Jurist*innen der Landeskirchen, ein*e Vertreter*in der Diakonie Deutschland, die*der Präses der Synode der EKD sowie zwei Mitglieder der PIH-K (Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung). Ein Teil der Mitglieder aus beiden Gruppen startete mit einer zweijährigen Amtszeit und ein anderer Teil mit einer vierjährigen Amtszeit. 

Als Gast nimmt die*der Bevollmächtigte*r des Rates an den Sitzungen teil, außerdem die Fachstellen sexualisierte Gewalt der EKD und der Diakonie. Begleitet wird die Arbeit im Forum durch ein externes Team, dessen Aufgaben Moderation, Supervision und Prozessbegleitung sind.

Die Beschlussvorschläge des Beteiligungsforums fließen dann in den Rat der EKD, die Kirchenkonferenz oder die Synode ein. So ist gewährleistet, dass jede kirchenpolitische Entscheidung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt unter Partizipation Betroffener im Rahmen des Beteiligungsforums erfolgt.

Grundsätzlich ist die Arbeit im Forum als flexibler und lernender Prozess konzipiert – Anpassungen und Weiterentwicklungen der Zusammenarbeit sind ausdrücklich möglich. Der Beteiligungsprozess selbst dient dem Finden von Lösungen zu den Fragestellungen und Aufgaben, die im Beteiligungsforum bearbeitet werden. Voraussetzung dafür und Grundlage der Zusammenarbeit ist, dass alle Beteiligten ihre Interessen einbringen können und diese in die Lösungsfindung einbezogen werden.

Flyer Beteiligungsforum

Wie Betroffenenvertretung und kirchliche Beauftragte zusammenarbeiten

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