Chronologie des Verlaufs des Teilprojekt E der Aufarbeitungsstudie „ForuM“

Die folgende Aufstellung stellt wesentliche Schritte im Verlauf des Teilprojekt E der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ dar.

September 2019

  • Eine Aufarbeitungsstudie zu sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie wird durch die EKD öffentlich ausgeschrieben.
  • Im weiteren Verlauf setzt sich nach externer Begutachtung das Forschungsdesign des Verbunds „ForuM“ durch.

September 2020

  • Die Kirchenkonferenz der EKD beschließt die Unterstützung der Aufarbeitungsstudie ForuM auf Basis des vom Forschungsverbunds eingereichten Forschungsdesigns.
  • Für das Teilprojekt E ist im ursprünglichen Forschungsdesign ein Screening von Personalakten in einer Stichprobe von Landeskirchen vorgesehen, die auf der Basis einer vorgeschalteten Exploration und Datenerhebung in den Landeskirchen geschehen soll.

Dezember 2021 / Januar 2022

  • Das Teilprojekt E weist den damaligen Beauftragtenrat der EKD daraufhin, dass es im ersten Schritt der Exploration und Datenerhebung in den Landeskirchen zu Verzögerungen und Problemen gekommen ist. Ein Teil der Landeskirchen haben die Daten nur verzögert und viele nicht in der erforderlichen Qualität bereitgestellt.
  • Der Beauftragtenrat geht daraufhin umgehend in den Austausch mit den Forschenden aus dem Teilprojekt E und legt zusammen mit ihnen ein Verfahren der Nacherhebung in allen Landeskirchen fest. Dieses Verfahren wird schriftlich an alle Landeskirchen kommuniziert, die zusätzlich über die Sitzungen der Kirchenkonferenz engmaschig informiert werden.

Juni 2022

  • Auf Basis der Nacherhebungen in den Landeskirchen schlagen die Forschenden ein neues Vorgehen vor, das statt des stichprobenartigen Screenings von Personalakten ein Screening der Disziplinarakten von Pfarrer*innen in allen Landeskirchen vorsieht – angesichts der eingetretenen Verzögerungen im Projektverlauf und der zentralen Lagerung und Vergleichbarkeit dieser Aktenart.
  • Das Vorgehen wird an die Landeskirchen kommuniziert, die im Weiteren das Screening vornehmen. Hierzu werden in einigen Landeskirchen auch alle Personalakten von Pfarrer*innen geprüft, um Disziplinarakten, die Teil der Personalakte sind, systematisch zu erfassen.

September 2022

  • Mit einer Landeskirche, der Evangelisch-reformierten Kirche, vereinbart das Teilprojekt E im Rahmen des Nacherhebungsgesprächs als Modellprojekt auch ein Screening der Personalakten von Pfarrer*innen.