Die EKD begrüßt die Entscheidung der katholischen Kirche

Vatikan schreibt Ablehnung der Todesstrafe im Katechismus fest

Der Vatikan hat die Ablehnung der Todesstrafe in den Katechismus der katholischen Kirche aufgenommen. „Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat“, heißt es Vatikanangaben vom 2. August zufolge in der neuen Fassung des entsprechenden Katechismus-Abschnitts. Es gebe wirksamere Sanktionen, „welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen“. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßte die Änderung.

Der Vatikan teilte weiter mit, die katholische Kirche lehre, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“. Gleichzeitig setze sie sich entschieden für deren Abschaffung weltweit ein. Der Katechismus enthält die wichtigsten Glaubenslehren der katholischen Kirche.

„Jeder Mensch soll die Chance haben, eine Wende zum Besseren zu vollziehen. Das nimmt man ihm mit der Todesstrafe.“

Thies Gundlach
Thies Gundlach Vizepräsident des Kirchenamtes der EKD

Der Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Thies Gundlach, lobte die Entscheidung des Vatikans. „Jeder Mensch soll die Chance haben, eine Wende zum Besseren zu vollziehen. Das nimmt man ihm mit der Todesstrafe“, sagte Gundlach dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gott sei letztlich derjenige, der Richter über den Menschen sowie das Leben und den Tod sei.

„Deshalb soll der Mensch sich nicht anmaßen, durch ein Todesurteil über sich selbst oder über andere, Gott die Rolle des letztgültigen Richters zu nehmen“, betonte Gundlach. Die EKD lehne daher die Todesstrafe schon lange ab.

Papst Franziskus hatte die Todesstrafe 2015 für unzulässig erklärt

In der 1995 unter dem Einfluss der Enzyklika „Evangelium vitae“ von Papst Johannes Paul II. veränderten Fassung des Katechismus hieß es noch, dass die Todesstrafe gerechtfertigt sei, wenn es keinen anderen Weg gebe, „um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen“.

Papst Franziskus hatte die Todesstrafe bereits 2015 für unzulässig erklärt. Unabhängig von der Weise, in der sie vollzogen werde, sei sie grausam, unmenschlich und erniedrigend, hatte er damals betont. Darüber hinaus sei sie wegen der Möglichkeit von Justizirrtümern abzulehnen. Vor diesem Hintergrund habe Franziskus dazu aufgerufen, den entsprechenden Passus im Katechismus zu verändern, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, in einem Brief an die Bischöfe weltweit über den neuen Artikel, den der Papst demnach ausdrücklich gebilligt hat.