Freiheit und Dienst

Fussnoten

  1. Vgl. Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages; Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; juristische Gutachten und Stellungnahmen u.v.a. (bspw. Diakonisches Werk der EKD: Die Zukunft des Zivildienstes in Kirche und Diakonie [2000]).
  2. 1999: 138.364; 2000: 124.064; 2001: 118.470; 2002: 111.681; 2003: 96.259; 2004: 78.094 (Zahl der Zivildienstleistenden im jeweiligen Jahresdurchschnitt. Quelle: Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer).
  3. Eine wortgleiche Formulierung findet sich in Art. 8 Abs. 3a des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPBR). Die Bundesrepublik Deutschland ist an beide völkerrechtliche Übereinkommen, die einfachgesetzlich übernommen worden sind, gebunden.
  4. Die Zulässigkeit der Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres. Rechtsgutachten im Auftrag des Sozialministeriums Baden-Württemberg erstattet von Prof. Dr. Martin Nettesheim, Tübingen 2004, S. 72f.
  5. Die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen wird zu 80 Prozent von Frauen geleistet. Der Anteil der Mütter unter den "Elternzeitlern" liegt sogar bei über 95 Prozent (vgl. BMFSFJ, Die Familie im Spiegel der amtlichen Statistik, Berlin 2003).
  6. Insbesondere der der Kommission referierende Vertreter der Diakonie hat dieses eindrücklich belegt.
  7. "Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben; durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen" (Barmer Theologische Erklärung, These 2).
  8. Martin Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520), WA 7, 21. 38.
  9. Impulse für die Zivilgesellschaft. Gemeinsam aktiv. Modellprogramm des BMFSFJ (aufgelegt am 01.04.05, Start: 01.09.05).
  10. Bericht der Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft", Anhang A. I.: Bericht der Arbeitsgruppe "Perspektiven und Aktivierung von Freiwilligendiensten" (45). Zur konkreten Ausgestaltung heißt es weiter: "Um dem spezifischen Bildungsanspruch der Freiwilligendienste gerecht zu werden und zugleich die Interessen der Organisationen und Einrichtungen hinsichtlich der Planbarkeit und Verbindlichkeit zu berücksichtigen, sollte als Rahmenvorgabe eine Mindestdauer von drei zusammenhängenden Monaten mit mindestens 20 Wochenstunden und eine Höchstdauer von bis zu 24 Monaten eingehalten werden." (ebd.).
  11. Aufschlüsselung der Gesamtzahl (Stand: 2004): Anderer Dienst im Ausland (ca. 900 Plätze), FSJ im Ausland (ca. 650 Plätze), nach dem Kinder- und Jugendplan geförderte Plätze (ca. 250). Vgl. die Übersicht "Internationale Freiwilligendienste" (www.entwicklungsdienst.de/fix/publik/index.html).
  12. Von den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein, ist bekannt, dass sie Mittel ohne gesetzliche Grundlage bereitstellen. Dazu kommen vereinzelt projektbezogene Mittel, die Freiwilligendiensten zugute kommen.
  13. Im Bereich z.B. des DRK ist das Verhältnis von angebotenen Plätzen zu Nachfragen ebenfalls das von 1:2. 1995 gab es beim DRK 700 Freiwillige, 2005 waren es 4.500.
  14. Bericht der Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft", Anhang A. I.: Bericht der Arbeitsgruppe "Perspektiven und Aktivierung von Freiwilligendiensten" (46).
  15. Zu diesem Punkt gab es ein abweichendes Votum eines Mitgliedes der Kommission, das sich den Vorschlag der Rentenanrechnung nicht zu eigen machen konnte.
  16. Auch im Rahmen des Modellprogramms "Generationsübergreifende Freiwilligendienste" soll die Frage nach den Möglichkeiten einer Anerkennung und Würdigung des geleisteten Engagements in den Blick genommen werden. Für die begonnenen Projekte liegen zur Zeit noch keine ausgewerteten Erfahrungen vor.
  17. Im Land Berlin wurde für den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements im Herbst 2005 ein "Berliner FreiwilligenPass" eingeführt (vgl. www.berlin.de/buergeraktiv). Der Berliner FreiwilligenPass besteht aus zwei Teilen: einem Dokument über freiwilliges bürgerschaftliches Engagement und bei Bedarf einem Zertifikat über einschlägige Fort- und Weiterbildungen in diesem Zusammenhang. Er beschreibt die ausgeübten freiwilligen Tätigkeiten und die dabei geförderten Kompetenzen bzw. die unterrichteten Lehrpläne und ggf. erworbene Berechtigungen. Er enthält keine Beurteilungen. Der FreiwilligenPass wird vom Regierenden Bürgermeister und von einem Vertreter der Trägerorganisationen bzw. der Bildungseinrichtungen unterschrieben. Bei der Einführung des "FreiwilligenPasses" stützt sich das Land Berlin auf die seit 1. Januar 2005 angelaufene europaweite Einführung des "Europasses", eines europa-einheitlichen Kompetenznachweises für Menschen jeden Lebensalters. In diesen "Europapass" können die Dokumente für formelles Lernen an Schulen, Hochschulen und in der Berufsbildung zusammen mit Nachweisen über freiwilliges bürgerschaftliches Engagement eingelegt werden (vgl. www.europass-info.de).