Freiheit und Dienst

Zusammenfassende Empfehlungen

  1. Die durch den Rat eingesetzte Kommission spricht sich einhellig für den Ausbau und die Stärkung der Freiwilligendienste aus. Damit schließt sie sich dem Votum der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD aus dem Jahr 1991 an. Aufgrund ihrer Beratungen verstärkt sie die von der Kammer schon damals erteilte Absage an die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht.
  2. Die Kommission befürwortet die weitere Stärkung der Freiwilligendienste unabhängig von der Zukunft der Wehrpflicht und des Zivildienstes. Das jetzt schon vorhandene Potential sollte durch eine Ausweitung von Freiwilligendienstplätzen besser ausgeschöpft und die dafür nötigen Finanzmittel bereit gestellt werden.
  3. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren sollten Freiwilligendienste in Richtung generationsübergreifender Modelle gestaltet und weiter entwickelt werden.
  4. Freiwilligendiensten sollte zu einer breiten gesellschaftlichen Anerkennung verholfen und sie zu einem Qualitätsmerkmal bei allen in Frage kommenden Einrichtungen und Unternehmen gemacht werden.
  5. Es sollte ein möglichst breites Bündnis mit anderen gesellschaftlichen Gruppen angestrebt werden, um die Idee der Freiwilligendienste noch deutlicher in die Gesellschaft tragen zu können. Dazu kann die Kirche als Beispiel und durch aktive Vernetzungsarbeit beitragen.
  6. Im Rahmen der Entwicklung einer Anerkennungskultur für den freiwilligen Dienst zugunsten des Gemeinwohls sollte für ein „Freiwilligen-Dokument“ geworben werden, in dem das geleistete Engagement erfasst und gewürdigt wird.
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