„Familienzusammenführung zentral für Integration“

Die Kirchen kritisieren die geplante Aussetzung des Familiennachzugs

Die Familie ist die grundlegende Form der Gemeinschaft, die dem Staat und anderen sozialen Zusammenschlüssen vorausgeht. Der im Grundgesetz verankerte Schutz gilt für alle Familien in Deutschland – auch und gerade für Familien mit Fluchthintergrund. Die beiden großen Kirchen sprechen sich in ihrer Stellungnahme gegen eine erneute Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten aus, denn die Aussetzung wird zu mehrjährigen Trennungen führen, von denen Kinder überproportional häufig betroffen sind. Die Familienzusammenführung ist zentral für eine erfolgreiche Integration von Schutzberechtigten. Sorge um zurückgebliebene Familienangehörige in Krisengebieten belastet Betroffene psychisch und sozial. Sollte es dennoch zur Aussetzung kommen, geben die Kirchen zu bedenken, dass aus Gründen des Vertrauensschutzes bereits laufende Verfahren zu Ende geführt werden sollten. Darüber hinaus wäre eine transparente Vorabkommunikation zum Umgang mit Anträgen nach § 22 AufenthG (Härtefallregelung) sinnvoll und die frühzeitige Bearbeitung von Visumanträgen nach Ende der Aussetzung wichtig.

Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zum Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (BT-Drs. 21/321)