Kompetenzen und Standards für den evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen

Ein Orientierungsrahmen

6. Grundlegende Kompetenzen für den evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen

Voraussetzungen und Modellierung der Kompetenzen

Die grundlegenden Kompetenzen für den evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen nehmen die bestehenden Kompetenzmodelle für den evangelischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I auf und sind zugleich anschlussfähig an das Verständnis von Kompetenzorientierung in der beruflichen Bildung. Die meisten Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen haben zuvor einen Abschluss der Sekundarstufe I erreicht. Zugleich befinden sie sich in einem Schulsystem, dessen Bildungspläne je nach Bundesland in unterschiedlicher Intensität formal durch das Kompetenzverständnis des DQR bestimmt werden.

Hinsichtlich des Zusammenhangs von Bildungszielen, Kompetenzmodellen und Bildungsstandards wird auf die Veröffentlichung „Kompetenzen und Standards für den Evangelischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I“ verwiesen.[1]

Die im folgenden Schema dargestellten „Grundlegenden Kompetenzen für den BRU“ nehmen mit den fünf Gegenstandsbereichen die Bezugspunkte aus den „Kompetenzen und Standards für den Evangelischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I“[2] auf und entwickeln sie auf die Besonderheiten beruflicher Bildung hin weiter. Durch die Gegenstandsbereiche wird der evangelische Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen domänenspezifisch profiliert. Zugleich wird sein Beitrag zur Berufsausbildung verdeutlicht, indem die religiöse und ethische Dimension des Berufs als eigener Gegenstandsbereich begründet werden und die christliche Überlieferung, Lehre und Ethik in den Kontext von Glaubens- und Lebenspraxis gestellt wird.

Die Gegenstandsbereiche werden mit den prozessbezogenen Kompetenzen verschränkt, die in der Sekundarstufe I im evangelischen Religionsunterricht erworben werden. Diese sind in ihrem Aufbau identisch mit den prozessbezogenen Kompetenzen der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Evangelische Religionslehre (EPA).[3] Bei gleichem Aufbau werden sie auf das berufsschulspezifische Bildungsziel der Handlungskompetenz in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Zusammenhängen hin akzentuiert. Religiöse Aspekte sind allen drei Dimensionen der Handlungskompetenz (beruflich, gesellschaftlich, privat) inhärent.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen bildet mit seiner vierfachen Unterteilung von Kompetenzen den Bezugspunkt für die inhaltsbezogenen Kompetenzen, die sich aus den Gegenstandsbereichen in Verschränkung mit den prozessbezogenen Kompetenzen ergeben. So werden in dem hier vorgelegten Modell auch formale Kompetenzen, die eine umfassendere Bildungsperspektive implizieren, inhaltlich konkretisiert. Das zeigt sich insbesondere am Bereich der Personalen Kompetenz, der im Unterschied zu anderen Modellen hier mit inhaltlichen Aspekten entfaltet wird. Das ist aus religionspädagogischen Gründen erforderlich, weil Kompetenzentwicklung im BRU generell nicht ohne inhaltliche Bezüge zur Evangelischen Religion gelingen kann.

Entfaltung der Kompetenzen

Die Ausformulierung von Kompetenzen bezieht sich vor allem auf die duale Berufsausbildung, die im DQR den Niveaustufen 3 und 4 zugeordnet ist. Im Folgenden werden beispielhaft grundlegende Kompetenzen in Anlehnung an die Niveaustufe 3 des DQR formuliert.

Dabei werden die Kompetenzen jeweils auf die Gegenstandsbereiche bezogen, um das inhaltliche Profil des Faches sichtbar zu machen.

Die hier vorgestellten Kompetenzen sind zu verstehen als Grundlage für weitere Präzisierungen und Operationalisierungen. Bei der Erstellung von Bildungs- bzw. Lehrplänen in den Bundesländern sollte je nach Bildungsgang bzw. Schulform geklärt werden, auf welchem Niveau die grundlegenden Kompetenzen jeweils erreicht werden sollen; dementsprechend sollten die Kompetenzen jeweils präzisiert bzw. angepasst werden.

Je nach Profil und Stundenumfang des Faches an der jeweiligen Schulform sollte gegebenenfalls eine Auswahl aus den grundlegenden Kompetenzen getroffen werden.

 

Gegenstandsbereich I
Eigene Sichtweisen, Erfahrungen, Weltdeutungen und Glaubensvorstellungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

Gegenstandsbereich II
Christliche Glaubens- und Lebenspraxis, Überlieferung, Lehre und Ethik.

Gegenstandsbereich III
Erfahrungen und Begegnungen mit Religionen und Weltanschauungen.

Gegenstandsbereich IV
Religion als gesellschaftliches und kulturelles Phänomen.

Gegenstandsbereich V
Die religiöse und ethische Dimension des Berufs.

 

Grundlegende Kompetenzen für den BRU

Gegenstandsbereiche

  1. Eigene Sichtweisen, Erfahrungen, Weltdeutungen und Glaubensverständnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  2. Christliche Glaubens- und Lebenspraxis, Überlieferung, Lehre und Ethik.
  3. Erfahrungen und Begegnungen mit Religionen und Weltanschauungen.
  4. Religion als gesellschaftliches und kulturelles Phänomen.
  5. Die religiös-ethische Dimension des Berufs.

werden verschränkt mit prozessbezogenen Kompetenzen

 

Prozessbezogene Kompetenzen religiöser Bildung

 

werden in die DQR-Systematik transformiert

 

 

 

[1] Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hg.): Kompetenzen und Standards für den Evangelischen Religions-unterricht in der Sekundarstufe I. EKD-Texte 111. Hannover 2011, S. 7-10.

[2] Ebd.

[3] Hg. vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. München/Neuwied 2007.

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