Kirchenbeamte müssen Anti-Missbrauchserklärung unterschreiben

Hände schreiben auf einer Tastatur. Daneben steht ein Warnschild.

Stuttgart (epd). Kirchenbeamte und Angestellte in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg müssen eine Selbstverpflichtung gegen sexualisierte Gewalt abgeben. Das auf der landeskirchlichen Internetseite veröffentlichte Dokument verpflichtet sie dazu, sich aktiv an der Entwicklung und Einführung von Schutz- und Präventionskonzepten zu beteiligen. Außerdem stimmen sie zu, sich zu diesem Thema fortzubilden.

Mit der Selbstverpflichtung komme die Landeskirche Vereinbarungen auf Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nach, heißt es in einem Begleitschreiben. „Wer kirchliche Angebote der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wahrnimmt oder in der Evangelischen Landeskirche mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierte Gewalt zu schützen“, stehe dazu im württembergischen Kirchengesetz. Es gehe nicht darum, Schaden von der Kirche abzuwenden, sondern darum, Menschen zu schützen und zu stärken.

Die Mitarbeiter werden zudem auf die landeskirchlichen Leitlinien zum sicheren Umgang mit Nähe und Distanz hingewiesen. Außerdem sind Ansprechpartnerinnen zum Thema benannt: Miriam Günderoth ist landeskirchliche Expertin in Sachen Prävention, Ursula Kress für Betroffene. Derzeit entwickle das Evangelische Medienhaus in Stuttgart zum Gewaltschutz ein Online-Training für Haupt- und Ehrenamtliche. Alle hätten daran mitzuwirken, dass Kirche zu einem Schutzort werde, heißt es in dem Begleitschreiben.