Kirchengericht

Das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (nachfolgend EKD) entscheidet:

  1. in Verfahren nach dem Disziplinargesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland,
  2. über Streitigkeiten aus der Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD,
  3. in Verfahren nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD,
  4. über Streitigkeiten aus der Anwendung des Pfarrerratgesetzes,
  5. über Streitigkeiten aus der Anwendung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes und
  6. in Streitigkeiten aus der Anwendung der Regelungen über den kirchlichen Datenschutz

und besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin, aus Vorsitzenden Richtern oder Vorsitzenden Richterinnen und weiteren Richtern und Richterinnen in erforderlicher Anzahl. Die Präsidenten, Präsidentinnen, Vorsitzenden Richter und Vorsitzenden Richterinnen müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz haben.

Die Mitglieder des Kirchengerichts der EKD werden vom Rat der EKD berufen. Für jeden Richter und jede Richterin wird je ein erstes und ein zweites stellvertretendes Mitglied berufen. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Bei dem Kirchengericht der EKD werden Kammern gebildet, die der Rat der EKD durch Verordnung errichtet und ihre Bezeichnung festlegt. Folgende Kammern wurden demnach errichtet:

  1. Kirchengericht der EKD – Disziplinarkammer
  2. Kirchengericht der EKD – Kammern für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten
  3. Kirchengericht der EKD – Verwaltungskammer

Zur Verteilung der Geschäfte wurde ein Präsidium gebildet, welches aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und den Vorsitzenden Richtern und Vorsitzenden Richterinnen besteht. Den Geschäftsverteilungsplan für das Kirchengericht der EKD finden Sie hier

Als Präsident des Kirchengerichts der Evangelischen Kirche in Deutschland hat der Rat der EKD den Richter am Arbeitsgericht Dr. Volker Stelljes ernannt. Herr Dr. Stelljes ist zugleich Vorsitzender Richter der Ersten Kammer für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten bei dem Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland.