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Konferenz kirchlicher Werke und Verbände in der EKD (KKWV)

Jubiläum 51 Jahre Konferenz Kirchlicher Werke und Verbände (KKWV)

„blickzurücknachvorn“

Hier finden Sie die Vorträge zum 50+1 Jubiläum der KKWV von Präsident Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland und von Dr. habil. Klaus Holz, Generalsekretär der Evangelischen Akademien in Deutschland e.V. zum Download.

Geschichte, Selbstverständnis und Ordnung der KKWV

  • Geschichte

    Entstehung der evangelischen Vereine, Werke und Verbände

    Die geschichtlichen Wurzeln vieler heutiger kirchlicher Werke und Verbände reichen zurück an die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert, in dem in Deutschland die Vereine entstanden sind. Der bürgerlichen Gesellschaft des damaligen Zeitalters war die Mitwirkung an politischen Prozessen und Entscheidungen weitgehend verwehrt. Die Vereine boten eine Möglichkeit, dennoch im kulturellen, sozialen und sonstigen gesellschaftlichen Kontext gestaltend tätig sein zu können. Die Vereinsbewegung im Bereich der Kirchen schloß sich dieser Entwicklung an. Sie suchte die Organisationsformen der Vereine als hilfreiches Instrumentarium für die Evangelisierung der säkularisierten bürgerlichen Gesellschaft zu nutzen. Von Nicht-Theologen in der Kirche und einzelnen Pfarrern gegründet wurden die neuen Vereine und Verbände als Initiativgruppen dort tätig, wo Defizite amtskirchlichen Handelns sichtbar wurden bzw. kirchliche Interessen gesellschaftspolitisch zu vertreten waren. Von den Kirchenleitungen als konkurrierende Doppelstrukturen argwöhnisch beobachtet, erhielt auch das evangelische Verbandswesen zunehmend politischen Charakter.

    Folgerichtig entwickelten sich seit den 30iger Jahren des 19. Jahrhunderts die Liebeswerke bzw Hilfsorganisationen für evangelische Minderheiten in der In- und Auslandsdiaspora und die vielschichtigen diakonischen und missionarischen Einrichtungen der "Inneren Mission" als Unternehmungen eines freien Protestantismus, der sich zugleich den existentiellen Bedürfnissen der Menschen wie den missionarischen und politisch-konservativen Interessen der Kirchen verantwortlich wußte. Auch die im Zuge dieser Entwicklung entstehenden vielen weiteren freien Gruppierungen bewußter Christen hatten ein doppeltes Ziel: Pflege der Gemeinschaft nach innen und Entfaltung diakonischer und missionarischer Aktivität nach außen. Neben engagierten Theologen spielten die "Laien" (also Männer und Frauen, die nicht geistlichen Standes waren) mit ihrer weltlichen Sachkompetenz eine zunehmend entscheidende Rolle. Hier fanden sie den Ort, sich in einer von Thron und Altar beherrschten Gesellschaft in Wort und Tat zu äußern. In diesem Umfeld wuchs eine konservative Weltanschauung, die die evangelische Vereinsbewegung und mit ihr große Teile eines sich bildenden protestantischen Milieus bis über das Kaiserreich hinaus entscheidend beeinflußte.

    Mit dem Zusammenbruch des Kaiserreiches sah sich auch die evangelische Kirche aus dem Zwangsverhältnis von „Thron und Altar“ gelöst. Die Folge war ein zunehmendes kirchliches Selbstbewußtsein. Diesem Selbstbewußtsein entsprachen die letztlich erfolglos bleibenden Bemühungen um eine zentrale Reichskirche, in der die freien Werke und Verbände eine neue Rolle hätten finden können.

    Mit dem Dritten Reich brach die Entwicklung ab

    Mit dem Beginn des Dritten Reiches wurde diese Entwicklung unterbrochen, und die Vereine und Verbände mußten sich einer neuen Gefährdung stellen:

    • Der Nationalsozialismus erhob Anspruch auf Gleichschaltung aller gesellschaftlicher Organisationen unter seiner Führung.
    • Die im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung entstehende "Glaubensbewegung Deutscher Christen" suchte die Bildung einer zentralistischen gleichgeschalteten deutschen Nationalkirche mit deutlich politischer Zielrichtung durchzusetzen.
    • Die im Gegenzug entstehende Bekennende Kirche bildete eine eigene Kirchenleitung.

    Für freie Initiativen war in diesem konfliktgeladenen Feld kein Platz. Manche Vereine und Verbände lösten sich auf, andere suchten unter dem Dach der Kirche Schutz und verloren weitgehend ihre Eigenständigkeit.

    Neuanfang nach dem Kriege 1945

    In Westdeutschland wurde nach dem Krieg der Versuch gemacht, vornehmlich auf der Grundlage der Theologie der Bekennenden Kirche strukturell bei der Zeit vor der nationalsozialistischen Machtergreifung wieder anzuknüpfen. Die Werke und Verbände gründeten sich neu und organisierten sich zumeist als eingetragene Vereine.

    In diesem Kontext zeigten viele Kirchenleitungen deutliche Vereinnahmungstendenzen hinsichtlich der Vereine und Verbände. Mit dem Wunsch nach einer zentralen kirchlichen Organisation korrespondierte das Bemühen, die freien Initiativen in einem Programm der „Verkirchlichung“ in Werke der Kirche zu überführen. Viele Werke und Verbände behielten jedoch ihre rechtliche Eigenständigkeit. Allerdings begaben sie sich mehr und mehr in die Abhängigkeit von den Einnahmen der Kirchen aus der Kirchensteuer und damit von den Landeskirchen und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

    In Ostdeutschland fehlte unter dem zunehmenden Druck des Staates jene Öffentlichkeit, die Voraussetzung für die Entwicklung eines Vereins- und Verbandswesens hätte sein können. Wiederaufnahme der Tradition der Vereine und Verbände und auch Zusammenschlüsse von neuen Initiativen oder Dienstgruppen waren nur möglich in den Landeskirchen und ihren Gemeinden. Dies änderte sich erst wieder nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten 1989. Inzwischen haben sich im Bereich der östlichen Gliedkirchen der EKD wieder Strukturen des Verbands- und Vereinswesens gebildet.

    Bis heute ist es nicht gelungen, für die Werke und Verbände in der EKD einen angemessenen Platz in der Grundordnung der EKD zu verankern. Die Debatten der EKD über eine neue Grundordnung in den Jahren 1969 und 1970 haben nicht - wie ursprünglich beabsichtigt - dazu geführt, für den Bereich der kirchlichen Werke und Verbände ein eigenes Organ im Miteinander und im Gegenüber zu Rat, Synode und Kirchenkonferenz zu schaffen. Nach dem Scheitern dieser Bemühungen konnte auch eine ausreichende Vertretung in den Organen der EKD nicht verwirklicht werden. 

    Gründung der KKWV

    Damit hat die EKD die Entwicklung nicht nachvollzogen, daß in den Werken und Verbänden ein gesamtkirchliches Bewußtsein und eine gesamtkirchliche Zusammenarbeit über die Landeskirchen- und Konfessionsgrenzen hinweg entstanden ist, die für die Gemeinschaftsaufgaben der EKD besser fruchtbar gemacht werden könnten.

    Als Ergebnis dieser Enwicklungen hat die Konferenz Kirchlicher Werke und Verbände (KKWV) sich als selbstorganisierte Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene der Bundesrepublik zusammengefunden. Sie wurde am 5. Mai 1971 in Frankfurt gegründet und gab sich am 10. Mai 1972 in Stuttgart eine Ordnung.

    Schon bei den ersten Beratungen zur Erneuerung der Grundordnung der EKD 1969/1970 stellte es sich als Schwierigkeit heraus, das Feld der Werke und Verbände so in Bereiche zu ordnen, daß ein Delegationsverfahren entstand, ohne die Delegiertenversammlung zu groß und damit arbeitsunfähig werden zu lassen. Ein Schwergewicht neben der Arbeit der drei großen Werke (Diakonisches Werk, Evangelisches Missionswerk und Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik) ist immer auch der Bildungsbereich gewesen. Obwohl eine Systematik für so unterschiedliche Partner schwer herzustellen ist, hat sich dennoch die pragmatische Zuordnung zu heute fünfzehn Sachbereichen ("Säulen" s.u.) bewährt.

    Seit Mitte der sechziger Jahre schon hatte der Bevollmächtigte des Rates der EKD am Sitz der Bundesrepublik Deutschland, Bischof Kunst, die Leiter der westdeutschen kirchlichen Werke nach Bonn zu regelmäßigen Konferenzen eingeladen. Er informierte über neue staatliche Gesetzgebungen, ökumenische Entwicklungen und die Verlautbarungen der EKD. Diese "Werkekonferenz" wird heute noch einmal im Jahr in Verbindung mit einer Delegiertenkonferenz der KKWV einberufen.

  • Selbstverständnis und Auftrag

    Abhängig von den jeweiligen äußeren Bedingungen haben die Werke, Verbünde und Vereine Aufgaben der Kirche übernommen und haben sich mit ihr verändert. Sie sind Kirche“ 
    (Ratsvorsitzender Landesbischof Dr. Klaus Engelhardt am 20. November 1996 anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Konferenz Kirchlicher Werke und Verbände).

    Kirchliche Werke und Verbände vereinen überregionale Arbeit mit konkretem Gemeindebezug. Sie alle stehen in einem direkten Zusammenhang (arbeitsteiliger Zusammenarbeit, aber auch der Konkurrenz) zur Parochie. Die Werke und Verbände brauchen die Gemeinde als Bezugsrahmen ihrer Arbeit. Die Gemeinden wiederum brauchen die durch Spezialisierung, Professionalität und Öffnung für das säkulare Lebensumfeld geprägte Arbeit der Werke und Verbände.

    Die Arbeit der Werke und Verbände wird nicht nur durch Hauptamtliche, sondern auch bis hinein in die Entscheidungsstrukturen von der Mitarbeit und Mitverantwortung ehrenamtlich tätiger Personen geprägt. Vereine und Verbände, Kirche und Staat profitieren von der ehrenamtlich zur Verfügung gestellten Kompetenz der in den verschiedensten Bereichen ausgebildeten und erfahrenen Christinnen und Christen. Werke und Verbände bieten Menschen ein eigenes Lern- und Erfahrungsfeld, um Verantwortung in Kirche, Gesellschaft und Staat wahrzunehmen.

    Werke und Verbände weisen durch ihre Spezialisierung eine besondere Nähe zu säkularen Lebensbereichen auf. Diese Nähe erleichtert es ihnen, niederschwellige Angebote für diejenigen zu machen, die der Parochie fern stehen. Damit tragen die Werke und Verbände zur Stabilität und breiten Wirkung der Kirche bei.

    In Anerkennung ihrer Tätigkeit haben die Landeskirchen und die EKD die Arbeit der Werke und Verbände zunehmend finanziell unterstützt. So erhalten heute fast alle Mitglieder der KKWV Zuwendungen der EKD. Gleiches geschieht in den Landeskirchen für die jeweiligen Untergliederungen. In erheblichem Maße erschließen die Werke und Verbände zugleich aber auch staatliche Mittel zur Finanzierung ihrer Arbeit, die nur auf diesem Wege kirchlichen Zwecken zugute kommen.

    Als Seismografen für viele Entwicklungen melden Werke und Verbände, wo in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen der Wunsch nach gemeinschaftsbezogenem Handeln, die drängende Nachfrage nach dem Zeugnis des Glaubens und die Überzeugung, dass Helfen Sinn macht, lebendig bleibt.

    Die KKWV und ihr doppelter Auftrag

    Die KKWV sieht ihren Auftrag in doppelter Richtung: Erfahrungsaustausch, Absprache über Kooperation und Interessenvertretung (sowohl für die Sache, die ihre Mitglieder vertreten, wie auch für ihre eigene institutionelle und finanzielle Sicherung) gegenüber der EKD und dem Staat.

    Um ihrer Sache willen braucht die KKWV eine starke Stimme. Nur im Zusammenwirken von verfasster Kirche und ihren Werken und Verbänden eröffnen sich Zugänge in alle gesellschaftlichen Handlungsfelder, und es entsteht evangelisches Denken und Handeln auf allen Ebenen.

  • Ordnung

    1. Name

    Die Konferenz führt den Namen „Konferenz kirchlicher Werke und Verbände in der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (im folgenden "Konferenz").

    2. Mitgliedschaft

    2.1 Mitglieder der Konferenz können kirchliche Werke und Verbände werden, die EKD-weit tätig sind.

    2.2 Bestehende Mitgliedschaften werden durch die Zugehörigkeit zur Konferenz nicht berührt.

    2.3 Die Mitglieder entrichten Mitgliedsbeiträge. Sie dienen der Finanzierung der Aufgaben der Konferenz. Ihre Höhe wird von der Delegiertenversammlung festgelegt.

    2.4 Die Mitgliedschaft in der Konferenz kann zum Ende eines Kalenderjahres beendet werden.

    3. Aufgaben

    3.1 Die Konferenz dient der Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den in der EKD tätigen Werken und Verbänden, insbesondere durch Förderung des Informationsaustausches und der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung.

    3.2 Die Konferenz wirkt bei der Wahrnehmung der Gemeinschaftsaufgaben der EKD mit.

    3.3 Die Konferenz ist zu Beratung und Stellungnahme gegenüber den Organen der EKD bereit. Sie erstrebt eine angemessene Vertretung und Mitwirkung in den Organen der EKD, ihren Kammern, Kommissionen und Ausschüssen.

    4. Organe der Konferenz

    Organe der Konferenz sind:
    4.1 die Delegiertenversammlung

    4.2 der Vorstand.

    5. Delegiertenversammlung

    5.1 Die Mitglieder der Konferenz bilden die Delegiertenversammlung.

    5.2 Stimmberechtigt ist je ein/e persönlich benannte/r Delegierte/r jeder Mitgliedsorganisation bzw. deren benannte/r Stellvertreterin oder Stellvertreter. Ein/e Vertreter/in des Kirchenamtes der EKD (Hannover) und der/die Vertreter/in der Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates der EKD werden zu den Sitzungen der Delegiertenversammlung eingeladen. Sie haben kein Stimmrecht.

    5.3 Die Delegiertenversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie verhandelt über alle Themen, die die Konferenz betreffen, insbesondere über Fragen der Aufgabenstellung, der Mitgliedschaft und der Organisation.

    5.4 Die Delegiertenversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Delegierten. Stimmrechtsübertragung ist nicht zulässig. Beschlüsse, die die Änderung der Ordnung betreffen, bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.

    6. Vorstand

    6.1 Der Vorstand soll aus bis zu fünf Mitgliedern, darunter mindestens zwei Frauen bestehen. Die Delegiertenversammlung wählt ihn aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren. Auf die gleiche Weise wählt sie in weiteren Wahlgängen aus der Mitte der Vorstandsmitglieder eine Vorsitzende und einen Vorsitzenden. Die Geschäftsverteilung zwischen den beiden Vorsitzenden und die Außenvertretung werden im Vorstand geregelt. Auf eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter ist zu achten.

    6.2 Der Vorstand nimmt die laufenden Geschäfte der Konferenz wahr. Er sorgt für die Durchführung der von der Delegiertenversammlung getroffenen Beschlüsse.

    6.3 Der/Die Vertreter/in des Kirchenamtes der EKD und der/die Vertreter/in der Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates der EKD nehmen an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil.


    Die vorstehende Ordnung tritt mit dem Tage der Verabschiedung am 27. April 2012 in Kraft. Geändert durch die 103. DV am 10.11.2021.

    Ordnung der KKWV zum Download