Anerkennungskommissionen der Landeskirchen

Zur Verantwortungsübernahme seitens der evangelischen Kirche gehört es nicht nur, sich mit dem Unrecht, das betroffenen Personen angetan wurde, in aller Ehrlichkeit auseinanderzusetzen und daraus zu lernen, sondern auch institutionelle Verantwortung anzuerkennen. Dies zu verbinden mit finanziellen Leistungen, die das individuelle Leid mildern und Betroffene in der Gegenwart und für die Zukunft unterstützen sollen, ist der evangelischen Kirche wichtig. Seit 2012 gibt es daher die Anerkennungskommissionen in den Landeskirchen. Aktuelle Zahlen finden Sie hier:

 

Abgeschlossene Fälle

Gesamt Positiv beschieden Negativ beschieden
1121 1051 69

 

Betroffene Personen

Männlich Weiblich Divers
705 420 2
Zum Tatzeitpunkt minderjährig 1019

 

Tatkontext

Verfasste Kirche Diakonie Sonstige
405 681 26

 

Beschuldigte Personen

Männlich Weiblich Divers
1160 236 0
Pfarramt Hauptberuflich Nebenberuflich Ehrenamt Peers
260 884 52 44 185

 

Art der Gewalterfahrung

Verbal Körperlich Zurschaustellung Unterlassen
75 765 22 81

 

Zeitraum der Tat

1950-1970 1971-1990 1991-heute
505 462 96

Alle Zahlen Stand 31.12.2024

 

An die folgenden Personen und Stellen können Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche sich wenden, wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung erlittenen Unrechts stellen möchten.