Anerkennungskommissionen der Landeskirchen

Zur Verantwortungsübernahme seitens der evangelischen Kirche gehört es nicht nur, sich mit dem Unrecht, das betroffenen Personen angetan wurde, in aller Ehrlichkeit auseinanderzusetzen und daraus zu lernen, sondern auch institutionelle Verantwortung anzuerkennen. Dies zu verbinden mit finanziellen Leistungen, die das individuelle Leid mildern und Betroffene in der Gegenwart und für die Zukunft unterstützen sollen, ist der evangelischen Kirche wichtig.

Anerkennungszahlen Stand 31.12.2022
Anerkennungszahlen Stand 31.12.2022
Stand 31.12.2022

Seit 2012 haben die Landeskirchen damit begonnen Kommissionen zur Zuerkennung von Anerkennungsleistungen einzurichten. Teilweise haben sich einzelne Landeskirchen zusammengeschlossen und gemeinsame Kommissionen gebildet. An die folgenden Personen und Stellen können Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche sich wenden, wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung erlittenen Unrechts stellen möchten.