Ministerium und Kirchen vereinbaren Anmeldepflicht für Gottesdienste

„Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, dass die Gottesdienste in verantwortlicher Weise abgehalten werden müssen und verweisen auf die Angebote im Fernsehen und online“

Bund und Länder haben schon am Sonntag konkrete Regeln für Weihnachtsgottesdienste festgelegt. Die Kirchen wollen sich daran halten: Selbst bei Gottesdiensten im Freien soll es keinen Gemeindegesang geben.

Heiligabend in der Ev. Marienstiftskirche Lich

Festlich geschmückte Kirche mit Herrnhuter Stern und beleuchteten Weihnachtsbäumen.

Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium und die Kirchen haben sich über Regeln für die Gottesdienste an Heiligabend und zu Weihnachten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie verständigt. Demnach können Gottesdienste weiter stattfinden. "Wir waren uns einig, dass den Menschen am Ende dieses belastenden Jahres Trost und spirituelle Begleitung nicht vorenthalten werden dürfen", sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, am Dienstag nach einem Gespräch mit dem Ministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dem epd, mit den getroffenen Vereinbarungen könne ein "sicheres Weihnachtsfest" gefeiert werden.

Bund und Länder hatten bei ihren Beratungen am Sonntag bereits konkrete Voraussetzungen für Weihnachtsgottesdienste festgelegt. Sie gaben vor, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss, Masken auch am Platz getragen werden müssen, kein Gemeindegesang stattfinden darf und bei erwartet hoher Teilnehmerzahl eine Anmeldepflicht eingeführt wird. Der Sprecher des Innenministeriums sagte, bei dem Gespräch am Dienstag sei es darum gegangen, über die Umsetzung dieses Beschlusses zu sprechen.

"Die Gottesdienste an Heiligabend werden ohne Gemeindegesang stattfinden und jeder Teilnehmer muss sich anmelden", sagte Dutzmann danach. Das gelte auch für Gottesdienste unter freiem Himmel. In vielen Gemeinden werde dies aber auch bereits seit längerer Zeit so praktiziert.

"Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, dass die Gottesdienste in verantwortlicher Weise abgehalten werden müssen und verweisen auf die Angebote im Fernsehen und online", sagte Dutzmann und betonte: "Wo Zweifel bestehen, dass ein Präsenzgottesdienst verantwortlich gestaltet werden kann, sollte man ihn absagen." Das sei auch Konsens in der Kirchenkonferenz, dem Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen, die am Montag getagt hatte.

Vielerorts haben Gemeinden wegen der Corona-Pandemie Freiluft-Gottesdienste oder kleinere Feiern geplant. Der Bund-Länder-Beschluss hatte zu einer erneuten Diskussion darüber geführt, ob Gottesdienste abgesagt werden müssen. An dem Gespräch am Dienstag nahmen neben Vertretern der evangelischen, katholischen und orthodoxen Kirche sowie der Freikirchen auch Vertreter der jüdischen und muslimischen Gemeinden in Deutschland teil.

Auch in den Bundesländern beraten Regierungen und Kirchenvertreter über das Vorgehen an Heiligabend und Weihnachten. In Baden-Württemberg wird an Heiligabend eine Ausnahme von Ausgangsbeschränkungen für Gottesdienstbesucher gemacht. Anders in Bayern: Dort soll es anders als es die katholischen Bischöfe gefordert hatten, keine Ausnahme geben, sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag im bayerischen Landtag.

"Das ist für uns ein schmerzlicher Eingriff", schrieb der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm auf Facebook. Trotzdem nehme man es hin "als Teil einer großen Kraftanstrengung, in der wir alle zusammen helfen, um auf die Herausforderungen der Pandemie mit wirksamen Mitteln verantwortlich zu reagieren". Bedford-Strohm, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, betonte: "In der evangelischen Kirche in Bayern werden am Heiligen Abend viele Gottesdienste gefeiert werden."

Im Gespräch mit dem Innenministerium ging es Dutzmann und dem Ministeriumssprecher zufolge auch um die Begleitung Sterbender im Lockdown. "Wir sind mit den staatlichen Vertretern einig darüber, dass kein Mensch an seinem Lebensende allein gelassen werden darf", sagte Dutzmann.