Di Fabio warnt vor einfachen Erklärungen in Flüchtlingskrise

Bremen (epd). Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hat in der aktuellen Diskussion über den Umgang mit Flüchtlingen vor einfachen Erklärungen gewarnt. Es drohe "eine Entdifferenzierung der Gesellschaft", sagte Di Fabio vor der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Bremen und forderte einen "reflektierten Umgang" mit den Problemen.

Zugleich forderte Di Fabio die 120 Synodalen zur Einmischung auf: "Lassen wir den Staat nicht allein." Der Staat brauche den Glauben als Herausforderung – und der Glaube brauche auch den Staat. Die Gläubigen seien keine politischen Akteure, "aber sie irritieren den Prozess". Dabei gehörten auf ambivalente Art und Weise der "humane Imperativ" und die Ordnung des Verfassungsstaates zusammen, sagte di Fabio.

Beides gehöre zur "Dialektik der Neuzeit", die sich aus dem Geist der Reformation entwickelt habe. Deshalb solle es nicht so sein, dass die einen die Grenzen unter Bezug auf den Staat die Grenzen verschlössen und die anderen sie unter Berufung "auf den humanen Imperativ aufreißen", sagte der Jurist.

Di Fabio, der an der Universität in Bonn Jura lehrt, sprach vor dem Kirchenparlament zum Schwerpunktthema der Synode: dem 500. Reformationsjubiläum im Jahr 2017 und den Folgen der Reformation. Der Katholik ist Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates "Reformationsjubiläum 2017".

Luthers Zwei-Reiche-Lehre als Beitrag zur weltlichen Rechtsentwicklung

Mit der Veröffentlichung seiner 95 Thesen im Jahr 1517 und der scharfen Kritik am damaligen Ablasshandel hat Martin Luther nach Ansicht des Juristen Di Fabio die "Grundsatzfrage nach dem Verhältnis von Staat und Kirche" aufgeworfen. Obwohl Luther das nicht gewollt habe, habe er mit seiner zentralen Zwei-Reiche-Lehre einen Beitrag zur weltlichen Rechtsentwicklung geleistet.

"Dass Luther den Respekt vor der Obrigkeit predigte, während er den Ungehorsam gegenüber Rom erklärte, ist nur aus diesem Ansatz seiner Zwei-Reiche-Lehre zu erklären", sagte der ehemalige Verfassungsrichter. Teil dieser Selbstbeschränkung der Kirche auf die Religion sei aber auch das Bestehen auf die Gewissensfreiheit. Weltlich gesehen sei dies dann eine Grundlage für die "Entstehung individueller Gewissens- und Glaubensfreiheit, die als Menschenrecht der Obrigkeit entgegengehalten werden kann", sagte er.

Auch die Bonner Theologieprofessorin Cornelia Richter sprach in ihrem Referat von "ernsten Ambivalenzen" der Reformation. Sie rief aber auch dazu auf, nicht nur in die Vergangenheit zu schauen und mit einem rückwärtsgewandten Reformationsjubiläum den Akzent auf die Geschichte menschlicher und institutioneller Konflikte zu legen. Stattdessen solle der Blick zum Reformationsjubiläum in die Zukunft gerichtet werden. Bei allem Engagement für die Welt dürfe der Glaube aber auch nicht auf ein sozialpolitisches Programm reduziert werden, sagte Richter.

9. November 2015