Ökumenische Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

Die Kirchen begrüßen das Ziel, den Mangels an Wohnraum zu bekämpfen. Sie weisen dabei darauf hin, dass es auch in Zeiten eines akuten Wohnraummangels essenziell ist, nicht nur bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, sondern diese auch umwelt- und klimaschutzgerecht herzustellen und dafür zu sorgen, dass hinreichend Sozialwohnungen entstehen. Aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen gilt bei der Wohnraumschaffung aus Sicht der Kirchen daher ein Vorrang des Bauens im Bestand

vor der Umnutzung und dem Umbau von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken,

vor dem Neubau auf bereits versiegelten Flächen,

vor dem Neubau auf noch unversiegelten Flächen.

Erst wenn auf diesem Wege in bestimmten Regionen kein hinreichender Wohnraum geschaffen werden kann, sollte auf die nächste Option zurückgegriffen werden.

Die Kirchen kritisieren es daher, dass der vorliegende Gesetzesentwurf überwiegend auf die letztgenannte Option, den Neubau, setzt. Auch sind die im Entwurf vorgeschlagenen Abweichungen von den Vorgaben des Baugesetzbuches zugunsten der Wohnbebauung aus ihrer Sicht zu weitgehend. Sie bedauern, dass der Entwurf die Änderung des Baugesetzbuches nicht nutzt, um die Chancen, die in einer stärkeren Privilegierung des Bauens im Bestand und der Umnutzung von Nichtwohngebäuden liegen, zu ergreifen. Denn im Bestand könnte beispielsweise die Schaffung von bezahlbarem und sozialem Wohnraum schnell und günstig erfolgen, insbesondere wenn die staatliche Förderung darauf zielte. Dies würde auch zu einer besseren sozialen Durchmischung bestehender Siedlungsgebiete beitragen und eine Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte in die städtischen Randgebiete vermeiden.

Schließlich äußern die Kirchen die Sorge, dass die zentralen Vorschriften des Gesetzesentwurfs mit denen Abweichungen vom Baugesetzbuch möglich werden sollen, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor schwierige Interessenskonflikte stellen. Sie könnten einem zunehmenden Druck von Bauinteressenten ausgesetzt sein, auch letzte grüne Innenstadtbereiche und klimatisch wichtigen Grünzonen noch zu bebauen.

Cover Stellungnahme Wohnungsbau

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