Gemeinsame Stellungnahme eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten

Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

Gemeinsame Stellungnahme 

zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Inneres und Heimat eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten

Die Einordnung von Georgien und der Republik Moldau als so genannte „sichere Herkunftsstaaten“ lehnen die beiden großen Kirchen ab. Hauptgrund ist, dass die Kirchen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ablehnen, weil jeder Asylantrag unvoreingenommen und gründlich geprüft werden muss. Eine Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als „sichere Herkunftsstaaten“ iSd. § 29a AsylG hätte zur Folge, dass Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Die Antragstellenden müssten dann entgegen der Vermutung beweisen, dass ihnen Gefahr vor Verfolgung droht. Das ist sehr schwierig.

Zudem sind viele negative Folgen an die Herkunft aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ geknüpft: So wird das Asylverfahren beschleunigt, die Rechtsmittelfristen werden verkürzt und es sind weitere Nachteile zum Beispiel bei Unterbringung und Versorgung festgelegt. Die Kirchen sind der Auffassung, dass in Georgien und der Republik Moldau die besonders prekäre Lage insbesondere für LGBTIQ+ in Georgien und auch die vielen Diskriminierungen für Rom*nja in der Republik Moldau nur den Schluss zulässt, dass Menschen in diesen Ländern nicht sicher sind. In dem Gesetzesentwurf wird schließlich auch die gegenwärtige politische Lage in den „abtrünnigen“ Regionen Transnistrien (Republik Moldau), bzw. Abchasien und Südossetien (Georgien) nicht berücksichtigt.

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