Wer entscheidet was?
Welche Grundlage hat die evangelische Kirche für ihre Entscheidungen?
Die Grundordnung der EKD (gemäß Art. 1–3) verankert, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als Gemeinschaft ihrer 20 Landeskirchen auf dem Evangelium von Jesus Christus gründet. Dabei bewahrt sie die Eigenständigkeit der Landeskirchen, koordiniert aber zugleich bestimmte Aufgaben, die über den Bereich einzelner Kirchen hinausreichen.
Demokratisches Prinzip: Die Gliedkirchen (Landeskirchen) sowie die EKD sind verfasst, sodass Beschlüsse in demokratisch legitimierten Gremien getroffen werden.
Unabhängigkeit: Die Kirche ist in ihrem inneren Aufbau und in ihren Ordnungen frei, was auch die Finanz- und Vermögensfragen umfasst (Art. 3 Grundordnung).
Wer legt fest, wie die kirchlichen Gelder eingesetzt werden?
Die Entscheidungen über die kirchlichen Finanzen treffen in der evangelischen Kirche demokratisch legitimierte Gremien. Auf unterschiedlichen Ebenen heißen sie z.B. Gemeindekirchenrat oder Kirchenvorstand (in der Ortsgemeinde), Kreissynode oder Dekanats- bzw. Kirchenkreissynode (auf mittlerer Ebene), Landessynode (in der jeweiligen Landeskirche) und auf gesamtdeutscher Ebene die Synode der EKD.
Diese Gremien beschließen jährlich Haushalte für ihre jeweiligen Bereiche und regeln damit verbindlich, welche Einnahmen und Ausgaben geplant sind. So entstehen insgesamt über 14.000 kirchliche Haushalte. Die Haushaltspläne der EKD sind öffentlich zugänglich.
Was sind Synoden, und warum sind sie demokratisch legitimiert?
Synoden sind kirchliche Leitungsgremien. Sie repräsentieren die Gesamtheit der Kirchenmitglieder, beraten wesentliche Fragen des kirchlichen Lebens und verabschieden Kirchengesetze sowie Beschlüsse zu unterschiedlichen Themen. In ihrer Funktion und Arbeitsweise sind sie einem „Parlament“ ähnlich. Die Mitglieder der Synoden werden entweder direkt oder indirekt von den Kirchenmitgliedern gewählt und sind an keine Weisungen gebunden.
Für die Synode der EKD sowie die Synoden der evangelischen Landeskirchen gilt:
- Sie beraten und beschließen Kirchengesetze, welche interne Angelegenheiten innerhalb der evangelischen Kirche regeln, z. B. den Haushalt, die Organisationsstruktur, den Datenschutz sowie das Arbeitsrecht.
- Sie tagen meist ein bis dreimal pro Jahr öffentlich.
- Sie wählen die leitenden Geistlichen sowie weitere wichtige Ämter, wie z. B. eine Ratsvorsitzende, einen Landesbischof oder eine Kirchenpräsidentin.
- Die Kirchenverwaltungen berichten gegenüber den Synoden über ihre Tätigkeit und werden von diesen z. B. in der Haushalts- und Kassenführung entlastet.
- Sie arbeiten arbeitsteilig in verschiedenen Fachausschüssen, welche Beschlussvorlagen vorbereiten und der Synode zur Abstimmung vorlegen.
Die Zusammensetzung spiegelt üblicherweise die regionale Struktur, verschiedene Berufsgruppen sowie unterschiedliche kirchliche und gesellschaftliche Gruppen wider. Die Mehrheit der Mitglieder der Synoden ist ehrenamtlich für die evangelische Kirche tätig. Beschlüsse über Finanzen der EKD sowie der Landeskirchen werden demokratisch durch die Synoden, also Repräsentantinnen und Repräsentanten der Kirchenmitglieder getroffen.
Was tut die EKD in Sachen Finanzen – und wie unterscheidet sie sich von den Landeskirchen und Gemeinden?
Die EKD ist der Zusammenschluss der lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in Deutschland und nimmt zentrale Gemeinschaftsaufgaben wahr – vor allem, wenn Themen die Grenzen einer Landeskirche überschreiten. Beispiele:
- Unterstützung von deutschsprachigen Auslandsgemeinden
- Förderung der weltweiten ökumenischen Zusammenarbeit
- Vertretung kirchlicher Anliegen gegenüber Bundesrepublik und EU
- Förderung gesamtdeutscher kirchlicher Werke (z. B. Sonderseelsorge, Bildungsarbeit)
- Koordination theologischer und religionspädagogischer Standards
Die Finanzierung der EKD erfolgt fast vollständig aus Umlagen der Landeskirchen nach einem jährlich neu berechneten Verteilungsmaßstab. Dieser berücksichtigt die Finanzkraft der jeweiligen Landeskirche.
Zusammengefasst:
EKD: Koordiniert Aufgaben, die alle Landeskirchen gemeinsam betreffen (z. B. Auslandsarbeit, Ökumene, theologische Standards). Setzt hierfür mit ihrer Synode den EKD-Haushalt fest. Die benötigten Mittel kommen vor allem aus Umlagen, die jede Landeskirche nach ihrer Finanzkraft leistet.
Landeskirchen: Jeweils eigene, historisch gewachsene Einheiten mit eigenem Haushaltsrecht. Finanzieren etwa Pfarrstellen, Kirchenmusik, Bildungsprojekte u. v. m.
Gemeinden: Finanziell getragen durch Kirchensteueranteile (zugewiesen aus der Landeskirche), Spenden und weitere Erträge. Beschließen ihre Haushalte vor Ort.
Wie funktioniert die Planung der verschiedenen Haushälte?
Die jeweiligen Gremien (Gemeindekirchenrat, Landessynode, EKD-Synode) erstellen jährlich Haushaltspläne. Darin sind alle geplanten Erträge (z. B. Kirchensteuer, Spenden, staatliche Zuschüsse), Aufwendungen (z. B. Personalkosten, Gebäudeunterhalt, Projekte) und Investitionspläne detailliert aufgeführt.
- Haushaltsentwurf: Das zuständige kirchliche Verwaltungsamt oder Gremium legt eine erste Planung vor (geplante Einnahmen wie Kirchensteuer-Anteile oder Spenden, geplante Ausgaben wie Personal, Bau, Projekte).
- Beratung in Ausschüssen: Fach- und Finanzausschüsse prüfen die Vorhaben, formulieren Beschlussempfehlungen.
- Beschluss in der Synode bzw. im Gemeindekirchenrat: Die Mehrheit bestimmt, ob der Haushalt so verabschiedet wird.
- Rechnungsprüfung: Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird geprüft, ob das Geld dem beschlossenen Verwendungszweck entsprechend eingesetzt wurde.
So entstehen insgesamt über 14.000 kirchliche Haushalte. Die Haushaltspläne der EKD sind öffentlich zugänglich.
Wie ist der Ablauf von der Ortsgemeinde bis zur EKD?
- Ortsgemeinde / Kirchengemeinde: Gemeindekirchenrat oder Kirchenvorstand beschließt den lokalen Haushaltsplan (z. B. Ausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit, Gemeindearbeit).
- Kirchenkreis / Dekanat: Hat eigene Synoden, die Mittel verteilen, z. B. für Superintendentur, regionale Projekte oder Verwaltung.
- Landeskirche: Die Landessynode verabschiedet ein Haushaltsgesetz für die übergemeindlichen Aufgaben und Tätigkeitsfelder (z. B. theologische Aus- und Fortbildung, landeskirchliche Verwaltung, größere Bauprojekte, landeskirchliche Stellen).
- EKD: Die Synode der EKD beschließt jährlich ihren EKD-Haushalt, der aus Umlagen der Landeskirchen finanziert wird. Hieraus werden Aufgaben gedeckt, die gesamtdeutsch oder international relevant sind, wie etwa die Unterstützung von Auslandsgemeinden oder Entwicklungsarbeit.
Auf jeder Ebene sind es demokratisch legitimierte Gremien, welche die Leitlinien und Finanzen bestimmen.
Wer prüft, ob die Gelder richtig verwendet werden?
In der evangelischen Kirche existiert eine eigene Rechnungsprüfung, die unabhängig ist und nach kirchlichen Vorschriften arbeitet. Sie ähnelt vom Prinzip her den staatlichen Rechnungshöfen und prüft, ob alle Ausgaben ordnungsgemäß, wirtschaftlich und sparsam getätigt wurden. Auf EKD-Ebene heißt dieses überörtliche Prüfungsorgan Oberrechnungsamt, in den Landeskirchen sind es entsprechende Rechnungsprüfungsämter. Somit unterliegen die Haushalte einer umfassenden Kontrolle, die die Verwendung der anvertrauten Mittel sicherstellt.
Mehr Informationen zur Haushaltsordnung der EKD (Verordnung über das Haushalts- und Rechnungswesen) finden Sie hier.
Wie unterscheidet sich die Diakonie von der EKD?
Die Diakonie ist als eigenständiger Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirche organisiert und tritt beispielsweise unter dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung auf. Rechtlich ist sie häufig als eingetragener Verein oder gemeinnützige GmbH konstituiert. Ihre Finanzierung setzt sich im Wesentlichen aus Sozialleistungen, staatlichen Zuschüssen, Spenden und teilweise kirchlichen Haushaltsmitteln zusammen. Innerhalb der Diakonie treffen eigene Leitungsorgane – etwa ein Hauptvorstand oder ein Aufsichtsrat – die Entscheidungen über diakonische Projekte.
Im Gegensatz dazu ist die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) der Zusammenschluss der Landeskirchen, der für das gesamtdeutsche kirchliche Leben zuständig ist, aber nicht jede diakonische Einrichtung operativ führt oder steuert. Sie stellt jedoch unter Umständen Haushaltsmittel für diakonische Zwecke bereit und koordiniert übergreifende Anliegen, ohne die konkrete Projektführung aller diakonischen Einrichtungen zu übernehmen.
Wie lange gelten die getroffenen Entscheidungen?
Meist wird ein jährlicher oder zweijähriger Haushalt verabschiedet. Für neue Projekte oder unerwartete Kosten gibt es Nachtragshaushalte oder entsprechende Anpassungsbeschlüsse – wiederum demokratisch abgestimmt.
Wie wird Transparenz und Mitspracherecht der Kirchenmitglieder sichergestellt?
Transparenz entsteht unter anderem durch die Öffentlichkeit der Synodaltagungen. Diese sind im Regelfall für jedermann zugänglich, sodass die Beratungen und Beschlüsse rund um den kirchlichen Haushalt nachverfolgbar sind. Außerdem werden Haushaltspläne für Gemeinden häufig öffentlich ausgelegt oder im Gemeindebrief erläutert, damit Interessierte Einblick in die genaue Mittelverwendung erhalten.
Das Mitspracherecht der Kirchenmitglieder wird durch Wahlen ermöglicht. So können Gläubige ihre Vertreterinnen und Vertreter in Kirchenvorstände oder Synoden entsenden und zudem aktiv in Gruppen, Ausschüssen oder Projekten mitarbeiten. Auf diese Weise entsteht eine demokratisch legitimierte Struktur, bei der kein Gremium alleine „von oben“ entscheidet, sondern die Teilhabe und das Engagement vor Ort in den Entscheidungsprozessen fest verankert sind.