WM 2026: Public Viewing in evangelischen Kirchengemeinden

Gemeinsam schauen, gut vorbereitet feiern

Viele Kirchengemeinden werden die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 wieder zum Anlass nehmen, Menschen beim gemeinsamen Fußballschauen zusammenzubringen. Wer Spiele bei einem Public Viewing öffentlich überträgt – sei es im Gemeindehaus, auf dem Kirchplatz oder bei einem Gemeindefest –, sollte sich jedoch frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Die FIFA-WM findet vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den USA statt. Aufgrund der Zeitverschiebung werden zahlreiche Spiele in Deutschland erst spät am Abend, nachts oder am frühen Morgen übertragen.

WM 2026 Public Viewing in Kirchengemeinden

Zur Fußball-WM 2026 bieten evangelische Kirchengemeinden vielerorts Public Viewing an und werden damit zum Treffpunkt.

Public Viewing als offenes Angebot der Kirchengemeinde

Noch ist der Gemeindesaal leer. Die Leinwand wird ausgerichtet, der Ton getestet, die ersten Getränke stehen bereit. Dann füllt sich der Raum: Jugendliche im Trikot, Familien, Nachbarinnen und Nachbarn. Manche kennen die Gemeinde gut, andere kommen zum ersten Mal. Mit dem Anpfiff wird aus einem Fußballspiel ein gemeinsamer Abend voller Spannung, Jubel und Begegnungen.

Public Viewing: Welche rechtlichen Fragen müssen Kirchengemeinden prüfen?

Kirchengemeinden können grundsätzlich Public Viewing anbieten. Sie müssen aber rechtliche Rahmenbedingungen prüfen. Insbesondere:

  • Übertragungsrechte
  • GEMA-Fragen
  • mögliche FIFA-Lizenzen
  • Lärmschutz und lokale Genehmigungen

Interessierte Gemeinden können sich auf der  Website der GEMA zu den lizenzrechtlichen Bestimmungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen informieren.

Bei der Frage der Lizenz spielt eine Rolle, ob man nur für einmalige Veranstaltungen eine Lizenz braucht oder ob eine durchgehende Wiedergabe der WM-Spiele geplant ist. Letzteres dürfte eher die Ausnahme sein.

Public Viewing in Kirchengemeinden: Was bei lokalen Behörden zu klären ist

In Bezug auf eine richtige Tariffindung können evangelische Kirchengemeinden sich an das Servicecenter der GEMA wenden. Zudem könnte geprüft werden, ob es Verträge z.B. zwischen dem jeweiligen Bundesland und der GEMA für Festveranstaltungen gibt. Dabei handelt es sich um Verträge, die einige Länder zur Förderung des Ehrenamtes mit der GEMA – ganz unabhängig vom Public Viewing – abgeschlossen haben und bei denen kirchliche Veranstaltungen je nach Ausgestaltung einbezogen sein können. Bei kirchlichen Angeboten gilt es Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent.

Ferner muss mit den örtlichen Behörden über die Genehmigung der Veranstaltungen in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungen (Zeitpunkt/Lärmschutz etc.) in Kontakt getreten werden (s. hierzu die Website des Bundesumweltministeriums: Public-Viewing-Verordnung | Cluster).

Eine weitere Lizenzeinholung bei der FIFA zum Public Viewing wäre dann erforderlich, wenn es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelt. Hierzu hat die Fifa Kriterien aufgestellt (Public Viewing - FIFA Public Viewing).

Diese Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung; evangelische Kirchengemeinden sollten im Einzelfall die zuständigen Stellen, Behörden oder fachkundigen Ansprechpersonen einbeziehen.

Fußball-WM 2026: Kirchengemeinden werden beim Public Viewing zum Treffpunkt

Wenn der Abpfiff ertönt, ist der Abend oft noch nicht vorbei. Menschen bleiben stehen, reden über das Spiel, räumen gemeinsam Stühle weg oder verabreden sich für die nächste Übertragung. Vielleicht war es sportlich ein großer Moment, vielleicht nur ein netter Abend.

Für evangelische Kirchengemeinden kann Public Viewing in jedem Fall mehr sein als Fußballschauen: ein offener Treffpunkt im Ort, ein Anlass für Begegnung, ein #VerständigungsOrt und ein Zeichen gastfreundlicher Kirche. Damit das gelingt, braucht es neben guter Stimmung auch eine sorgfältige Vorbereitung.