Zur Situation und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Eine Ergänzung zu den Empfehlungen der EKD und des E-TFT „Das Zusammenwirken von Landeskirchen und Theologischen Fakultäten in Deutschland“, 2018

Vorwort

Vor zehn Jahren haben Evangelisch-Theologischer Fakultätentag und Kirchenkonferenz ein Grundsatzpapier verabschiedet, in dem sie ihren Willen zur Zusammenarbeit und deren Notwendigkeit in verschiedenen Feldern unterstrichen: „Das Zusammenwirken der Landeskirchen und Theologischen Fakultäten in Deutschland“ (2008).

Eines der Felder, die solche Kooperation erfordern, ist die Aus- und Fortbildung von Theologinnen Fehler! Linkreferenz ungültig.und Theologen, deren hohe Qualität und ausreichende Reichweite für beide Seiten, die Landeskirchen wie die Fakultäten, von maßgeblicher Bedeutung sind.

Eine Facette theologischer Bildung wird in der nun vorliegenden gemeinsamen Stellungnahme „Zur Situation und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ weiterführend thematisiert. Sie wurde von der Fachkommission I der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums erarbeitet, in der Konferenz der (landeskirchlichen) Ausbildungsreferentinnen und -referenten (ARK) diskutiert und sowohl vom Evangelisch-Theologischen Fakultätentag (am 7. Oktober 2017) als auch vom Kontaktausschuss (am 23. Mai 2018) und schließlich von der Kirchenkonferenz (am 27. Juni 2018) verabschiedet. Sie ist als konkretisierende Fortschreibung jener grundsätzlichen Übereinkunft aus dem Jahr 2008 zu verstehen.

Grundlegend für die Stellungnahme ist die folgende Einsicht: An der wissenschaftlichen Qualifikation einzelner Theologinnen und Theologen über die beiden theologischen Examina hinaus haben nicht nur die Fakultäten, sondern auch die Kirchen ein Interesse. Expertise in allen theologischen Disziplinen auf hohem wissenschafltichen Niveau dient zwar vorderhand der theologischen Forschung und der Zukunftssicherung der Theologie als Wissenschaft; sie kommt darüber hinaus stets aber auch dem kirchlichen und insbesondere dem kirchenleitenden Handeln zugute.

Den Aufbau solcher Expertise gilt es unter sich zum Teil in gravierender Weise verändernden Rahmenbedingungen zu sichern: Berufsbiographien verdichten sich (zum Beispiel wenn Promotions- oder Habilitationsvorhaben mit dem Vikariat kombiniert werden); Promotion und Habilitation werden auf universitärer Seite stärker reguliert als noch vor Jahren. Nicht zuletzt sind angesichts der geringeren Zahl von Theologiestudierenden sowohl Kirchen als auch Fakultäten verstärkt um Nachwuchs bemüht, was in Einzelfällen Konkurrenz- bzw. Konfliktsituationen mit sich bringt.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme identifizieren universitäre und kirchliche Verantwortliche solche Entwicklungen, vor allem diejenigen, die strukturell Probleme im Zusammenspiel von Landeskirchen und Fakultäten hervorbringen. Darüber hinaus werden bereits bestehende Fördermöglichkeiten benannt, um zum Schluss weitergehende Empfehlungen für einerseits die Kirchen und andererseits die Fakultäten zu formulieren.

Als Vorsitzende des Kontaktausschusses danken wir allen Beteiligten für ihr Engagement in dieser Sache und für die erreichte Verständigung. Wir bitten die Landeskirchen und Fakultäten, der gefundenen Verständigung nun – zum beiderseitigen Nutzen und im Interesse der bildenden Förderung Einzelner – Taten folgen zu lassen.

Göttingen / Kassel, im November 2018

Prof. Dr. Bernd Schröder        Bischof Prof. Dr. Martin Hein

Vorsitzende des Kontaktausschusses zwischen
dem Rat der EKD und dem Evangelisch-Theologischen Falkultätentag

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Eine Ergänzung zu den Empfehlungen der EKD und des E-TFT „Das Zusammenwirken von Landeskirchen und Theologischen Fakultäten in Deutschland“, Dezember 2018