Hinschauen - Helfen - Handeln

Hinweise für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende im kirchlichen Dienst

Zwei junge Frauen sitzen Arm in Arm auf einer Wiese.

Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen – welche auch  vor Kirchenmauern und diakonischen Einrichtungen keinen Halt macht –  hat Deutschland tief erschüttert. Die bekannt gewordenen Vorfälle haben  deutlich gemacht, dass bestehende präventive Anstrengungen in diesem  Bereich auch in der evangelischen Kirche erheblich verstärkt werden müssen. Wir wollen hinschauen, helfen und handeln!

Die evangelische Kirche unterstützt die von sexualisierter Gewalt Betroffenen und tritt nachdrücklich für Aufarbeitung und Prävention derartiger  Übergriffe in ihren Einrichtungen ein. Klare Verfahrensweisen und verlässliche Strukturen sollen die Betroffenen ermutigen, ihr Schweigen zu  brechen und sich gegenüber Vertrauenspersonen mit der Gewissheit öffnen zu können, dass ihnen schnell und in professioneller Weise geholfen  wird. Dem schweren Leid betroffener Menschen soll adäquat begegnet,  Verantwortung wahrgenommen und so das Vertrauen in kirchliche Institutionen und deren Glaubwürdigkeit wiederhergestellt und gefestigt werden.  Dem Bedarf nach transparenten und zuverlässigen Reaktionen im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung trägt die Evangelische Kirche in Deutschland seit vielen Jahren mit einem Katalog von  Empfehlungen für die Landeskirchen, Kirchengemeinden und kirchlichen  Einrichtungen Rechnung. So wurden im August 2002 die „Hinweise für den  Umgang mit Fällen von Pädophilie und sexuellem Missbrauch Minderjähriger bei Mitarbeiter/innen der evangelischen Kirche“ als Leitlinien für die  Arbeit in der evangelischen Kirche veröffentlicht. Diese wurden im März  2010 als Empfehlung für alle Gliedkirchen bekräftigt und um Hinweise zu  Fällen von Kinderpornografie erweitert. 

Gliedkirchenübergreifende Arbeitsgruppen haben diese Leitlinien im Jahr  2012 erneut überarbeitet und inhaltlich vertieft. Am 28. Juni 2012 wurde  der hier veröffentlichte Text in der Kirchenkonferenz der EKD von allen  evangelischen Landeskirchen angenommen.

Diese vorgelegte Überarbeitung folgt den Leitlinien zur Einschaltung der  Strafverfolgungsbehörden des auf Bundesebene eingesetzten Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“. Sie nimmt ferner Erkenntnisse aus  den vom Kirchenamt der EKD durchgeführten Veranstaltungen zur disziplinarrechtlichen Aufarbeitung von Sexualstraftaten durch Mitarbeitende im  kirchlichen Dienst auf. Das Handlungskonzept verfolgt das Ziel, möglichst  große Transparenz sowie ein schnelles und konsequentes Handeln nach  gemeinsamen Grundsätzen sicherzustellen. Das Kirchenamt der EKD  folgt mit dieser Veröffentlichung dem Anliegen und Wunsch der in der Kirchenkonferenz versammelten Gliedkirchen, diese Empfehlungen in den  Landeskirchen, den Gemeinden, den diakonischen Einrichtungen und in  der Öffentlichkeit bekanntzumachen sowie deren nachhaltige Implementierung in den jeweiligen Organisationsstrukturen voranzutreiben.

Broschüre „Hinschauen - Helfen - Handeln“