Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD
Die Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD gibt es seit 1992. In ihr sind alle hauptamtlichen Bauftragten für Gender- und Gleichstellungsfragen vertreten sowie jene, die auf landeskirchlicher Ebene den Arbeitsbereich ehrenamtlich, nebenamtlich oder kommissarisch vertreten.
Es gibt in insgesamt 16 von 20 Gliedkirchen Genderreferate bzw. Gleichstellungsstellen. Außerdem gibt es eine Einrichtung/Arbeitsstelle, die mit Gleichstellungsarbeit befasst ist, die Aufgaben aber nur ehrenamtlich wahrnehmen. Die Konferenz dient dem Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie der gemeinsamen Bearbeitung von Problemen, mit denen alle Genderreferate und Gleichstellungsstellen gleichermaßen konfrontiert sind.
Die Geschäftsführung für die Konferenz liegt beim Referat für Chancengerechtigkeit der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover, Tel. 0511/2796-441 oder Mail: referat-fuer-chancengerechtigkeit@ekd.de. Referentin für Chancengerechtigkeit ist Oberkirchenrätin Dr. Kristin Bergmann.
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Kontaktadressen
- Ev. Landeskirche Anhalts
Oberkirchenrätin
Stellv. Kirchenpräsidentin
Friedrichstr. 22 - 24
06844 Dessau
Ramona Eva Möbius
Tel.: 0340/2526-215
Ramona.moebius@kircheanhalt.de
- Ev. Landeskirche in Baden
Beauftragte für Gleichstellung und Diversity
Claudia Baumann
Blumenstr. 1
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/91 75-0
Claudia.Baumann@ekiba.de
- Evang.-Luth. Kirche in Bayern
Bischofsbüro
Kirchenrätin Dr. Barbara Pühl
Katharina-von-Bora-Straße 11a
80333 München
Tel.: 089/5595 522
barbara.puehl@elkb.de
http://handlungsfelder.bayern-evangelisch.de/gleichstellungsarbeit.php
- Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Ev. Zentrum Berlin-Brandenburg
Beauftragter für Gleichstellung und Diversity
Georgenkirchstr. 69
10249 Berlin
Kristian Gaiser
Tel.: 030/24344-380
K.Gaiser@ekbo.de
- Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig
Personalentwicklung und Gleichstellung
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1
38300 Wolfenbüttel
Evelyn Samwer
Tel.: 05331 802 - 259
evelyn.samwer.lka@lk-bs.de
- Bremischen Ev. Kirche
Kirchenkanzlei
Gleichstellungsbeauftragte
Franziuseck 2 - 4
28199 Bremen
Theresa Pieper
Tel.: 0421/55 97 - 242
gleichstellung@kirche-bremen.de
www.kirche-bremen.de/themen/frauen/gleichstellungsbeauftragte_bek.php
- Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Landeskirchenamt
Referat Gleichstellung
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Hella Mahler
Tel.: 0511/12 41 - 650
Hella.Mahler@evlka.de
https://gleichstellung.wir-e.de/aktuelles
- Ev. Kirche in Hessen und Nassau
Stabsbereich Gleichstellung der EKHN
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
N.N.
Anita Gimbel-Blänkle
Tel.: 06151/405 - 414
anita.gimbel-blaenkle@ekhn-kv.de
Carmen Prasse
Tel.: 06151/4 05 - 434
carmen.prasse@ekhn-kv.de
chancengleichheit@ekhn-kv.de
www.chancengleichheit-ekhn.de
- Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck
Gleichstellungsbeauftragte
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Dr. Gudrun Neebe
Tel.: 0561/93 78 - 260
Gudrun.Neebe@ekkw.de
Dr. Anne-Ruth Wellert
Tel.: 0561-9378-391
Anne-Ruth.Wellert@ekkw.de
gleichstellung.lka@ekkw.de
- Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Dezernat Leitung
Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit
Dänische Str. 21 / 35
24103 Kiel
Nele Bastian
Tel.: 0431/9797-650
Nele.Bastian@lka.nordkirche.de
N.N.
geschlechtergerechtigkeit@lka.nordkirche.de
www.geschlechtergerechtigkeit-kirche.de
- Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Gleichstellungsbeauftragte
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
N.N.
Tel.: 0441/77 01 - 0
www.kirche-oldenburg.de/themen/seelsorge-beratung/gleichstellungsbeauftragte.html
- Ev. Kirche der Pfalz
Gleichstellungsstelle
Domplatz 5
67346 Speyer
Annette Heinemeyer
Tel.: 06232/667 - 240
gleichstellungsstelle@evkirchepfalz.de
http://www.evpfalz.de/
- Ev. Kirche im Rheinland
Gender- und Gleichstellungsstelle
Hans-Böckler-Str. 7
40476 Düsseldorf
Irene Diller
Tel.: 0211/4562-678
irene.diller@ekir.de
Beate Ludwig
Tel.: 0211/45 62 - 6 80
beate.ludwig@ekir.de
gender@ekir.de
www.ekir.de/gender
- Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens
Gleichstellungsbeauftragte
Postsfach 12 05 52
01006 Dresden
Kathrin Wallrabe
Tel.: 0351/4692-106
kathrin.wallrabe@evlks.de
- Ev. Kirche in Mitteldeutschland
Gleichstellungsbeauftragte
Michaelisstr. 39
99084 Erfurt
Dorothee Land
Tel.: 03 91/51800-117
gleichstellungsbeauftragte@ekmd.de
- Evangelischen Kirche von Westfalen
Institut für Kirche und Gesellschaft
Fachbereich Frauenreferat
Iserlohner St. 25
58239 Schwerte
Anne Heckel
Tel.: 02304/755-239
anne.heckel@kircheundgesellschaft.de
Nicole Richter
Tel.: 02304/7 55 - 230
nicole.richter@kircheundgesellschaft.de
info@frauenreferatekvw.de
N.N.
http://www.frauenreferatekvw.de/
- Evang. Oberkirchenrat Stuttgart
Die Beauftragte für Chancengleichheit und Anlaufstelle für sexualisierte Gewalt
Gerokstr. 21
70184 Stuttgart
Ursula Kress
Tel.: 0711/21 49 - 5 72
Ursula.Kress@elk-wue.de
http://www.buero-für-chancengleichheit.elk-wue.de
- Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Gleichstellungsbeauftragte
Caroline-Michaelis-Str. 1
10115 Berlin
Mirjam Roller
Tel.: 030/652 11 - 1694
mirjam.roller@diakonie.de
- Ev. Landeskirche Anhalts
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Bewerbungsverfahren transparent und fair gestalten
Eine Arbeitshilfe (nicht nur) für Kirchengemeinden, 2018
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Tabellen zur eigenen Verwendung
Im folgenden finden Sie Tabellen aus dem Leitfaden zur Personalauswahl „Die richtige Person am richtigen Platz“ zu Ihrer Verwendung. Diese Tabellen können Sie an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Im Einzelnen handelt es sich um:
- die Tabelle „Profilbogen 3“ (deren Entwicklung siehe Leitfaden S. 12 ff). Sie können diese Tabelle von Beginn an verwenden. Sie dient zunächst dazu, das Anforderungsprofil für die Stelle zu formulieren, die gewünschten Kompetenzen, die dazugehörigen Indikatoren sowie die Nummern der Fragen zur Feststellung der Indikatoren aufzuführen. Später wird diese Tabelle dazu verwendet, für jede Bewerberin oder jeden Bewerber die im Verfahren festgestellten Ausprägungsgrade der geforderten Kompetenzen anschaulich darzustellen. Das erleichtert den Abgleich von gefordertem Soll- und festgestelltem Ist-Profil der Bewerberin, des Bewerbers. Benötigt wird im Verfahren 1 Profilbogen pro Bewerber*in.
- den Fragenkatalog (siehe Leitfaden S. 21 ff). Jedes Kommissionmitglied erhält pro Bewerber oder pro Bewerberin einen Fragebogen und wertet auf diesem aus. Die Fragen müssen geeignet sein, den gewünschten Indikator (Antworten, Verhalten, Arbeitsergebnisse) hervorzurufen. Unerlässlich ist die Benennung der Lösungsorientierung, ohne deren Angabe eine Bewertung letztendlich nicht möglich ist. Benötigt wird im Verfahren für jedes Kommissionsmitglied 1 Fragebogen pro Bewerber*in.
- die Bewertungsskala (siehe Leitfaden S. 40). Hier finden Sie die vorgeschlagenen Richtwerte zur Beurteilung der Antworten, des Verhaltens oder der Arbeitsergebnisse. Benötigt wird im Verfahren Bewertungsskala pro Kommissionsmitglied.
- die Tabelle „Vergleichende Bewertung“ (siehe Leitfaden S. 41). Hier werden die Bewertungspunkte jedes Kommissionsmitgliedes zu jeder einzelnen Frage notiert, ggf. diskutiert und anschließend der Mittelwert errechnet. Dieser wird in den Profilbogen 3 für die Bewerberin oder den Bewerber an entsprechender Stelle eingetragen. Benötigt wird im Verfahren 1 Tabelle pro Bewerber*in.
- a) die „Übersichtstabelle Gesamtpunktzahl“ (siehe Leitfaden S. 43). In diese Tabelle werden die in den einzelnen Kompetenzbereichen erzielten Punkte für die einzelnen Bewerber*innen zusammengefasst. Das ermöglicht Ihnen einen kompakten Überblick über das gesamte Bewerber*innenfeld.
- b) die „Übersichtstabelle mit Priorität“ (siehe Leitfaden S. 44 und 61). Diese Tabelle entspricht grundsätzlich der „Übersichtstabelle Gesamtpunktzahl“. Hier wird zusätzlich festgelegt, welche Kompetenzen einen erhöhten Stellenwert gegenüber den anderen einnehmen. Durch Multiplikation mit entsprechenden Faktoren gehen sie unterschiedlich stark in die Gesamtauswertung ein. Benötigt wird im Verfahren 1 Tabelle a) oder b).
Was auf den ersten Blick kompliziert aussieht, lässt sich anhand der im Anhang des Leitfadens (ab S. 51) aufgeführten Beispiele gut nachvollziehen. Wiederholung wird das Auswertungsverfahren zur Routine werden lassen. Ein objektives, transparentes und faires Verfahren erhöht deutlich die Wahrscheinlichkeit auf die richtige Person am richtigen Platz, und das ist eine wichtige Voraussetzung für die Qualität kirchlicher Arbeit.
Für Fragen stehen Ihnen die Gleichstellungs- oder Genderreferate Ihrer Landeskirche zur Verfügung.
In diesem Sinne
Viel Erfolg bei der Personalauswahl -
Rechtliche Regelungen der Landeskirchen zur Gleichstellung
Evangelische Landeskirche in Baden
- Richtlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei Stellenbesetzungen in der Evangelischen Landeskirche in BadenEvangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
- Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und MännernEvangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
- Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische OberlausitzEvangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
- Kirchengesetz zur Förderung der Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in BraunschweigBremische Evangelische Kirche
- Kirchengesetz über die Besetzung der Pfarrstellen in der Bremischen Evangelischen Kirche
- Leitfaden für StellenausschreibungenEvangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
- Kirchengesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche HannoversEvangelische Kirche in Hessen und Nassau
- Kirchengesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und MännernLippische Landeskirche
- Dienstvereinbarung zur Förderung der Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Dienstvereinbarung über das Verfahren bei der Ausschreibung von Stellen im Landeskirchenamt der Lippischen LandeskircheEvangelische Kirche in Mitteldeutschland
- Ordnung für die Gleichstellungsarbeit in der Evangelischen Kirche in MitteldeutschlandEvangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
- Kirchengesetz zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit in der Evangelsch-Lutherischen Kirche in NorddeutschlandEvangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg
- Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
- Ausführungsbestimmungen zum Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in OldenburgEvangelische Kirche der Pfalz
- Ordnung zur Förderung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)Evangelische Kirche im Rheinland
- Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelischen Kirche im RheinlandEvangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
- Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche SachsensEvangelische Kirche von Westfalen
- Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelischen Kirche von WestfalenEvangelische Kirche in Deutschland
- Dienstvereinbarung zur Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter