Handreichung der EKD zu Umsatzsteuerpflichten erschienen

Auf Kirchengemeinden und andere kirchliche Körperschaften kommt spätestens zum 1. Januar 2023 eine wichtige Neuerung zu. Mit dem Ende einer Übergangsregelung unterliegen sie dem schon zum Jahr 2017 reformierten Umsatzsteuergesetz. Als kirchliche „juristische Personen des öffentlichen Rechts“ entstehen für sie in einer Vielzahl von neuen Fällen steuerrechtliche Pflichten. Diese neue Rechtslage wirft für die betroffenen Gemeinden und ihre Verantwortlichen viele Fragen auf und fordert Entscheidungen. Als nützliche Hilfe hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) deshalb eine Handreichung herausgegeben. Diese wurde von einer ökumenischen Steuerkommission erarbeitet und hat die praktischen Fragestellungen der Kirchengemeinden im Blick.

Die Handreichung informiert über die neue Rechtslage und gibt Hinweise und Handlungsempfehlungen. Ein umfassendes „Steuer-ABC“ mit vielen praxisnahen Beispielen erklärt, in welchen Konstellationen Umsatzsteuer fällig wird. Das Themenspektrum betrifft sämtliche Tätigkeitsbereiche von Kirchengemeinden, wie beispielsweise Erlöse aus Basarverkauf und Eine-Welt-Läden, Verpachtung von Flächen und Räumen, Eintrittsgelder für Konzerte, Verbuchung von Kirchensteuer, Rechnungstellung oder den Umgang mit Sponsoring und Spendengeldern. Weitere hilfreiche Arbeitsmaterialien finden sich im Anhang.

Die Handreichung richtet sich an alle Menschen, die mit der Finanzverwaltung von Kirchengemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen kirchlichen Institutionen betraut sind.

Die Landeskirchen sind über das Erscheinen des Heftes informiert. Ihr Bedarf an Printexemplaren ist bereits ermittelt und wird regional über die Landeskirchen und deren zuständigen Stellen organisiert.

Kostenloser Download der Broschüre: www.ekd.de/umsatzsteuer2023

Hannover, 30. Juni 2021

Pressestelle der EKD