Bundestag

Kirche & Staat

Staat und Kirche sind in der Bundesrepublik Deutschland getrennt. Seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gelten die drei Grundsätze Religionsfreiheit, Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften und deren Selbstbestimmungsrecht. Berührungspunkte zwischen Staat und Kirche gibt es trotzdem.

Die folgenden Themenseiten informieren Sie über die rechtliche Trennung von Kirche und Staat, ihre Kooperationen, und weitere finanziell entscheidende Themen wie Staatsleistungen, Baulasten und das Kirchensteuererhebungsgesetz.

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