Kirchen rufen zur Teilnahme an Sozialwahl auf
„Als Christinnen und Christen haben wir die Pflicht, uns einzubringen, wenn es um die Mitgestaltung der sozialen Sicherungssysteme geht.“
Bonn, Hannover (epd). Die evangelische und katholische Kirche haben zur Teilnahme an der bevorstehenden Sozialwahl aufgerufen. „Als Christinnen und Christen haben wir die Pflicht, uns einzubringen, wenn es um die Mitgestaltung der sozialen Sicherungssysteme geht“, heißt es in dem am Montag gemeinsam veröffentlichten Aufruf des Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, und der Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus.
Im Zentrum der Wahl stünden dabei die Orientierung am Wohl und der Würde des Einzelnen ohne Ansehen der Person, die Sorge um gerechte Strukturen und die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.
Nach sechs Jahren finden im April und Mai 2023 turnusgemäß die Sozialwahlen statt. Gewählt werden die Sozialparlamente der fünf Krankenkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk) und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Wahlberechtigten wählen in der Sozialwahl Vorschlagslisten, aus denen sich die Versichertenvertretung in dem jeweiligen Sozialversicherungsträger zusammensetzt. Auf einer gemeinsamen Liste kandidieren die drei in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zusammengeschlossenen Verbände - das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA), heißt es in der Mitteilung.
Die Kandidatinnen und Kandidaten der ACA träten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren, betonten Kurschus und Bätzing.
Gemeinsamer Aufruf der Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, zu den Sozialversicherungswahlen 2023