Evangelisches Kirchenparlament diskutiert Verkleinerung

Die Evangelische Kirche in Deutschland diskutiert darüber, die Größe ihres höchsten Gremiums anzupassen. Die Gesetzesänderung muss allerdings noch beschlossen werden.

Dresden (epd/EKD). Das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) diskutiert darüber, sich ab der kommenden Wahlperiode zu verkleinern. Das Kirchengesetz zur Verkleinerung der EKD-Synode wurde am Sonntagabend in Dresden den Delegierten vorgestellt. Der Entwurf gehe auf eine Initiative des Präsidiums der Synode zurück, erklärte Stefan Werner, Mitglied des Rats der EKD, bei der Einbringung.

Abstimmung Synode mit Stimmkarte

Derzeit gehören der Synode 128 Mitglieder an. 100 Mitglieder werden von den 20 Gliedkirchen gewählt, 28 Mitglieder beruft der Rat der EKD. In Zukunft soll die Größe der Synode sich stärker an der Zahl der Kirchenmitglieder orientieren. Laut Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass jede Landeskirche zunächst zwei Sitze in der Synode erhält. Landeskirchen mit mehr als 400.000 Mitgliedern erhalten für je weitere 400.000 Mitglieder einen weiteren Sitz. Die Zahl der vom Rat berufenden Mitglieder soll 20 Prozent der Gesamtzahl der Synodalen betragen.

Verkleinerung um knapp 30 Mitglieder nach derzeitigem Stand

Laut Präses der Synode der EKD, Anna-Nicole Heinrich, würden der Synode nach jetzigem Stand nur noch 97 Mitglieder angehören, was einer Verkleinerung um gut 24 Prozent entspricht. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, aber erst für die kommende Wahlperiode der Synode gelten, die 2027 beginnt. Am Wochenende hatten die Pläne bereits zu Diskussionen unter Delegierten des Kirchenparlaments geführt.

Derzeit haben 7 der 20 Landeskirchen weniger als 400.000 Mitglieder, kleinste Landeskirche ist anhaltische Landeskirche mit knapp 24.000 Mitgliedern. Größte ist die hannoversche Landeskirche mit 2,1 Millionen Mitgliedern. Am Mittwoch wird über das neue Kirchengesetz abgestimmt.

Hintergründe zum Gesetzesentwurf

Wie viel kann durch eine verkleinerte Synode eingespart werden?
Durch die Reduzierung der Synode von derzeit 128 auf 97 Mitglieder könnten pro Tagung rund 32.000 Euro eingespart werden. Jede Synodentagung kostet derzeit etwa 450.000 Euro, die durchschnittlichen Kosten pro Synodalen liegen bei rund 1.050 Euro. 

Verliert eine verkleinerte Synode an Macht gegenüber den weiteren Leitungsorganen der EKD?
Die vorgeschlagene rechtliche Anpassung hat keine Auswirkungen auf die Kompetenzverteilung zwischen den Leitungsorganen der EKD. Aufgaben, Rechte und Zuständigkeiten der Synode bleiben unverändert bestehen. Es geht ausschließlich um eine strukturelle und organisatorische Anpassung, nicht um eine Verschiebung kirchenleitender Befugnisse.

Ließen sich nicht auch Einsparungen darüber realisieren, keine Stellvertretungen mehr zur Tagung einzuladen?
Die vorgesehenen Stellvertretungen sichern die Beschlussfähigkeit und Arbeitsfähigkeit der Synode sowie die Legitimation aus den Gliedkirchen. Da die Zahl verhinderter Mitglieder von Tagung zu Tagung variiert, ist ihr Verzicht nicht planbar. Der Wegfall von Stellvertretungen würde die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen und brächte nur begrenzte Einsparpotenziale.