Militärseelsorgevertrag vor 65 Jahren unterzeichnet

v.l.n.r. Otto Dibelius, HEinz Brunotte, Josef Strauß, Knrad Adenauer

Vor 40 Jahren, am 22. Februar 1957, unterzeichneten Vertreter der Bundesregierung und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Bonner Bundeskanzleramt den Militärseelsorgevertrag. Foto v.li.: Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Otto Dibelius, der Leiter der Kirchenkanzlei, Heinz Brunotte, Verteidigungsminister Franz Josef Strauß, Bundeskanzler Konrad Adenauer. 

Frankfurt a.M. (epd). Vor 65 Jahren, am 22. Februar 1957, unterzeichneten Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Bundesregierung den Militärseelsorgevertrag. Zu den Unterzeichnern gehörten für die EKD deren damaliger Ratsvorsitzender, Bischof Otto Dibelius, und für die Bundesregierung der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU).

Ziel des Vertrages ist es, Soldaten unter den besonderen Verhältnissen des militärischen Dienstes Seelsorge und freie Religionsausübung zu ermöglichen. Das Konzept der Militärseelsorge knüpft damit an das Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ an. In dem Vertrag ist geregelt, dass die Militärseelsorge als Teil des kirchlichen Auftrags unabhängig von staatlichen Weisungen unter Leitung der Kirche ausgeübt wird. Die kirchliche Leitung obliegt dem Militärbischof, der vom Rat der EKD nach Fühlungnahme mit der Bundesregierung ernannt wird. Der derzeitige Militärbischof ist Bernhard Felmberg.

Die zentralen Verwaltungsaufgaben für die Militärseelsorge nimmt das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr wahr, an dessen Spitze ein Militärgeneraldekan steht. Das Kirchenamt ist als Bundesoberbehörde dem Verteidigungsministerium unmittelbar nachgeordnet.

Die derzeit 114 evangelischen Militärpfarrer stehen als Bundesbeamte auf Zeit zwar in einem Dienstverhältnis zum Staat, bleiben aber an Lehre und Bekenntnis ihrer Kirchen gebunden. Alle Militärseelsorger haben zivilen Status und sind im Unterschied zu anderen Armeen nicht in die militärische Struktur eingegliedert. Finanziert wird die Militärseelsorge aus Bundesmitteln, derzeit mit etwa 30 Millionen Euro.

Eine Sonderaufgabe der Militärseelsorge ist der lebenskundliche Unterricht, der allen Soldatinnen und Soldaten erteilt wird. Dieser ist kein Religionsunterricht, wird aber in der Regel von Militärseelsorgern und besonders qualifizierten Lehrkräften während der Dienstzeit erteilt.

Innerhalb der evangelischen Kirche war die Militärseelsorge von Anfang an umstritten. Dabei war der Streit häufig mit kontroversen friedensethischen Positionen oder generellen Bedenken verknüpft, die sich auf eine vermutete Nähe der Militärseelsorge zur staatlichen Sicherheitspolitik bezogen. Besonders im Zusammenhang mit der Debatte über die Nachrüstung Mitte der 80er Jahre sah sich der kirchliche Dienst an den Soldaten häufig kritischen Fragen ausgesetzt.

Seit 2008 gibt es das Amt des EKD-Friedensbeauftragten als friedensethisches Pendant zum Militärbischof. Derzeit bekleidet der mitteldeutsche Landesbischof Friedrich Kramer dieses Amt.

Erneut zum Zankapfel wurde die Militärseelsorge nach der Wende. Die ostdeutschen Landeskirchen lehnten die Übernahme des Vertrages von 1957 aus Sorge vor zu großer Staatsnähe ab. Mit einer Übergangsregelung wurde 1991 eine Mindestmaß an seelsorgerlicher Betreuung der Bundeswehrsoldaten in den neuen Ländern sichergestellt, die nebenamtlich durch Gemeindepfarrer erfolgte und als unbefriedigend empfunden wurde. Nach einer Rahmenvereinbarung, die von 1994 bis 2003 galt, trat zum 1. Januar 2004 das Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr in Kraft. Damit wurde der Streit beigelegt. Neben der evangelischen Militärseelsorge gibt es auch eine katholische und eine jüdische Militärseelsorge. Gemeinsam mit den islamischen Verbänden wird auch eine muslimische Militärseelsorge angestrebt.

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