Debatte um Islamgesetz – Kirchenrechtler Hans Michael Heinig skeptisch

Berlin (epd). Das CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn hat gesetzliche Vorgaben für muslimische Gemeinden in Deutschland gefordert. In einem Islamgesetz sollten aus seiner Sicht Regeln für die Ausbildung von Imamen enthalten sein, die Spahn unter anderem zu einer Deutschprüfung verpflichten will. "Es muss transparent sein, was gepredigt und unterrichtet wird", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Seine Vorschläge stießen bei dem Kirchenrechtler Hans Michael Heinig auf Skepsis. Der Grünen-Politiker Volker Beck erteilte der Idee eines Islamgesetzes eine Absage.

Der Göttinger Juraprofessor Heinig sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin: "Wir haben in Deutschland gute Erfahrungen damit gemacht, dass es für alle Religionsgemeinschaften einen allgemeinen verfassungsrechtlichen Rahmen gibt und Besonderheiten der einzelnen Religionsgemeinschaften in Verträgen geklärt werden." Davon solle man nicht "voreilig und ohne Not" abweichen.

Verhandlung als bessere Alternative

Der Vorteil gegenüber einseitigen gesetzlichen Vorgaben sei eine stärkere Bindungskraft. "Die Religionsgemeinschaften bekommen nicht nur etwas vorgesetzt, sondern es ist im Konsens verhandelt", sagte Heinig, der auch das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) leitet.

Spahn erklärte weiter, "wenn in nur einer katholischen Dorfkirche am Sonntag gepredigt würde, was in vielen Moscheen jeden Freitag verkündet wird, wäre die Empörung groß." Von den Gemeinden könne erwartet werden, dass sie Predigten und Unterricht hauptsächlich auf Deutsch anbieten, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete.

Beck, religionskritischer Sprecher der Grünen, hielt dem entgegen: "In deutschen Auslandsgemeinden wird selbstverständlich Deutsch gesprochen, in Synagogen die Tora meist auf Hebräisch gelesen." Auch eine katholische Messe auf Latein könne man nicht verbieten. Beck: "Dem steht die Religionsfreiheit aus gutem Grunde entgegen." Ein Islamgesetz widerspreche dem freiheitlichen Grundgesetz und der weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Ausbildung von Imamen aus Steuermitteln bezahlen?

Spahn hatte auch ein Moschee-Register gefordert: "Wir wissen gar nicht, wie viele Moscheen es in Deutschland gibt, wo sie sind, wer sie finanziert!" Auch das Verhältnis der christlichen Kirchen zum Staat sei schließlich durch eine Vielzahl von Regeln gestaltet. Dazu erklärte Beck: Jeden Gebetskreis einer Meldepflicht zu unterwerfen, wäre unverhältnismäßig und auch nicht praktikabel.

Zustimmung kam von dem Kirchenrechtler Heinig zu Spahns Vorschlag, die Ausbildung von Imamen und muslimischen Seelsorgern aus Steuermitteln zu bezahlen. Im Zusammenhang mit dem Islam gebe es gegenwärtig viele Herausforderungen, sagte Heinig und verwies auf islamistischen Terrorismus. Auch die Integrationsfrage sei in besonderer Weise mit dem Islam verbunden.

Ziel: In Deutschland ausgebildete und beheimatete Imame

"Wir wollen in Deutschland ausgebildete Imame, die akademisch gebildet und hier beheimatet sind. Das muss finanziert werden", sagte Heinig. Am Ende führe kein Weg daran vorbei, "dass der Staat Geld in die Hand nimmt".

In der Debatte um mehr Rechte für muslimische Religionsgemeinschaften in Deutschland kann nach Ansicht von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das Ziel nicht Gleichheit sein. Freiheit bedeute, vorhandene Unterschiede zuzulassen, sagte er bei einer Tagung zum Staatskirchenrecht in Berlin. Judentum, Islam und Christentum seien auf unterschiedliche Weise in Deutschland verwurzelt. Beim Umgang damit sollte man sich am Grundsatz der Gleichbehandlung orientieren, aber keine Gleichheit durchsetzen.

30. März 2017