Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Informationen und Kontakt

Kontakt:

Angela Hennig
Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover

Tel: +49 511 2796 240
Email: MAV.Hennig@ekd.de


Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nach Maßgabe des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD (MVG-EKD) eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen.

Die Wahl der gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung im Kirchenamt der EKD und der von ihr mitvertretenen selbständigen und unselbständigen kirchlichen Einrichtungen fand am 4. April 2022 statt. Die Wahlperiode dauert vier Jahre.

In Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und mindestens ein Stellvertreter oder mindestens eine Stellvertreterin gewählt (§ 50, 1 MVG-EKD).

Näheres über die Aufgaben der SBV finden Sie auch im MVG-EKD, §§ 50 – 53a 

Publikationsteaser - EKD-Texte 141

Inklusion in Kirche und Diakonie

Unter dem Titel „Inklusion gestalten – Aktionspläne entwickeln“ hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam mit der Diakonie Deutschland heute einen Orientierungsrahmen zur Förderung des inklusiven Wandels im Raum der Kirche und der Diakonie veröffentlicht. Erarbeitet hat ihn im Auftrag des Rates der EKD eine bundesweite Arbeitsgruppe.