Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit

Wort des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, 1997

1. Der Konsultationsprozeß

1.1 Zeit des Wandels und der Erneuerung

  1. An der Schwelle eines neuen Jahrtausends befinden sich nicht nur Deutschland und Europa, sondern alle Industrie- und Entwicklungsländer in einer Phase ebenso rascher wie tiefgreifender Veränderungen und Umbrüche. Durch die deutsche Einigung, den europäischen Integrationsprozeß, das Ende des mit der Nachkriegsordnung verbundenen Ost-West-Konflikts, das Tempo des technischen Fortschritts und den Ausbau der modernen Informations-, Kommunikations- und Verkehrstechnologien ergeben sich Entwicklungen, deren Wirkungen im einzelnen noch nicht absehbar sind. Die internationalen Verflechtungen nehmen zu, die weltweite Integration der Märkte ebenso wie der weltwirtschaftliche Austausch von Gütern, Kapital und Dienstleistungen schreiten voran, der Wettbewerb verschärft sich. Hinzu kommen demographische und soziale Verschiebungen, die mit den weltweiten Wanderungsbewegungen, der Alterung der Industriegesellschaften, der Individualisierung der Lebensformen und der Differenzierung der Lebensstile einhergehen. All das nötigt zu kontinuierlichen und zum Teil einschneidenden Anpassungsprozessen.
  2. Die vielfältigen Veränderungen und Umbrüche wirken sich in unterschiedlicher Form und Intensität auf nahezu alle Lebensbereiche aus. Sie sind verbunden mit Zukunftschancen, haben zugleich aber auch zu Problemen und Erschwernissen für viele Menschen geführt. Sie machen es nötig, bisherige Gewohnheiten, Überzeugungen und scheinbare Selbstverständlichkeiten auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen, und dies auf deutscher, europäischer und globaler Ebene. Das vereinigte, aber noch längst nicht zusammengewachsene Deutschland steht vor der Frage, wie bei der notwendigen Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen West und Ost die sozial und ökologisch verpflichtete marktwirtschaftliche Ordnung weiterentwickelt werden kann, welche Reformen nötig sind, um die anhaltende Massenarbeitslosigkeit zu überwinden und das System der sozialstaatlichen Sicherung zu bewahren, und inwieweit ein grundsätzliches Umdenken und Umsteuern erforderlich ist, um die Herausforderungen der Zukunft zu bestehen. Auf europäischer Ebene stellt sich die Aufgabe, die wirtschaftliche Integration durch die Währungsunion, eine gemeinsame Innen- und Rechtspolitik sowie Außen- und Sicherheitspolitik zu vertiefen und das Einigungswerk mit einer politischen Union zu vollenden. Gleichzeitig müssen sich Idee und Praxis der Friedenssicherung durch politische Integration, die in den vergangenen 40 Jahren in Westeuropa entwickelt wurden, auch in Mittel- und Osteuropa bewähren. Dies schließt die Bereitschaft ein, mittel- und osteuropäische Länder bei den schwierigen Transformationsprozessen in eine freiheitliche Demokratie und marktwirtschaftliche Ordnung nach Kräften zu unterstützen. Auf der globalen Ebene geht es schließlich darum, in gemeinsamer Verantwortung und Partnerschaft eine solidarische, gerechte und darum tragfähige Ordnung zu schaffen, die geeignet ist, die im Gang befindlichen und absehbaren Veränderungen zum Nutzen aller zu gestalten und eine nachhaltige, d. h. zukunftsfähige Entwicklung nicht zuletzt der armen Länder zu ermöglichen.

1.2 Anlage und Verlauf des Konsultationsprozesses

  1. Die Kirchen sehen es als ihre Aufgabe an, Mitverantwortung für eine menschengerechte und sachgerechte Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten wahrzunehmen und dabei besonders für die Belange der Armen, der Schwachen und Benachteiligten einzutreten. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich darum in der gegenwärtigen Umbruchsituation entschlossen, ein gemeinsames Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage vorzubereiten und dazu einen breiten Diskussionsprozeß über die Grundbedingungen des wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Miteinanders anzustoßen. Sie sehen darin auch einen Dienst für die Gesellschaft.
  2. Dieser Konsultationsprozeß wurde am 22. November 1994 mit der Veröffentlichung einer Diskussionsgrundlage eingeleitet [1]. Damit verband sich die Einladung zum Dialog: einem Dialog sowohl innerhalb der Kirchen als auch mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und gesellschaftlichen Gruppen, um Rat der EKD und Deutsche Bischofskonferenz bei der Vorbereitung des von ihnen zu verantwortenden Wortes zu beraten und im Austausch von Erfahrungen und Argumenten den gesellschaftlichen Grundkonsens zu verbreitern. Über die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz hinaus haben weitere Kirchen am Konsultationsprozeß mitgewirkt. Die Diskussionsgrundlage wurde in einer Auflage von über 400.000 Exemplaren verbreitet. In den Kirchen selbst, in Parteien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, vor allem auch zwischen kirchlichen und gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern fand eine große Zahl von Begegnungen und Veranstaltungen statt. Auf einem zentralen Wissenschaftlichen Forum am 12. September 1995 wurde der Rat ausgewählter Fachleute eingeholt [2]. Abgeschlossen wurde der Konsultationsprozeß in einer zusammenfassenden Veranstaltung am 9./10. Februar 1996 in Berlin [3]. Im Verlauf des Konsultationsprozesses wurden insgesamt rund 2.500 Stellungnahmen mit einem Umfang von über 25.000 Seiten eingereicht [4].
  3. Die Diskussionsgrundlage hatte den Charakter eines Impulspapiers, das den Konsultationsprozeß in Gang setzen und inhaltlich umreißen sollte. Dem ist es voll gerecht geworden. Von Anfang an war klar ausgesprochen worden: "Die Diskussionsgrundlage will und kann nicht das vorgesehene gemeinsame Wort vorwegnehmen. Dieses soll vielmehr erst nach Abschluß des Konsultationsprozesses und unter Berücksichtigung seiner Ergebnisse in der Verantwortung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz entstehen." [5]

    Im Laufe des Jahres 1996 haben ein Beraterkreis und eine Redaktionsgruppe, die von den beiden kirchlichen Leitungsgremien berufen worden waren, wichtige Vorarbeiten geleistet für die Vorbereitung, Beratung und schließlich die Verabschiedung des gemeinsamen Wortes durch den Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz [6].

1.3 Ergebnisse und Wirkungen des Konsultationsprozesses

  1. Mit dem Konsultationsprozeß haben die Kirchen Neuland betreten. Er war für alle Beteiligten ein Lernprozeß. Das Experiment ist insgesamt gelungen. Das Verfahren des Konsultationsprozesses bot vorzügliche Möglichkeiten, dem berechtigten Interesse an einer breiteren innerkirchlichen Beteiligung an der Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung der Kirchen Rechnung zu tragen. Zugleich verstärkte dieses Verfahren den Dialog von Kirche und Gesellschaft auf allen Ebenen.
  2. Der Konsultationsprozeß hat zahlreiche wichtige inhaltliche Beiträge und Einsichten gebracht. Er hat erkennen lassen, was den meisten in der gegenwärtigen Lage unter den Nägeln brennt und welche vorrangigen Handlungsziele und -möglichkeiten sie sehen. Unter anderem sind hier zu nennen:
    • Gegenüber der Massenarbeitslosigkeit darf es keine Resignation geben. Massenarbeitslosigkeit ist kein unabwendbares Verhängnis. Es gibt Möglichkeiten, sie abzubauen.
    • Eine allgemeine soziale Sicherung, die allen Bürgerinnen und Bürgern eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die gerechte Teilhabe an den gesellschaftlichen Gütern garantiert, ist für die Gesellschaft konstitutiv. Die Systeme der sozialen Sicherung in Deutschland bieten die Voraussetzung, einer veränderten Lage gerecht und ihr angepaßt zu werden, wie dies auch in der Vergangenheit in vergleichbarer Situation möglich war.
    • Nur was die Lage der Schwächeren bessert, hat Bestand. Bei allen grundlegenden Entscheidungen müssen die Folgen für die Lebenssituation der Armen, Schwachen und Benachteiligten bedacht werden. Diese haben ein Anrecht auf ein selbstbestimmtes Leben, auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an den gesellschaftlichen Chancen sowie auf Lebensbedingungen, die ihre Würde achten und schützen.
    • Es muß intensiver über die Lebenssituation der Familie, der Frauen, der Kinder, der Jugendlichen und über die Wahrung ihrer Belange nachgedacht werden.
    • Die innere Einheit in Deutschland ist mehr als einfach nur eine Angleichung der Lebensverhältnisse des Ostens an die des Westens. Beide Teile müssen sich im Prozeß des Zusammenwachsens deutlich umorientieren.
  3. Der Konsultationsprozeß hat aber, gemessen an dem quantitativen Umfang, der den einzelnen Themen in den Stellungnahmen gewidmet ist, auch erkennen lassen, daß die großen Zukunftsaufgaben - die Bewahrung der natürlichen Grundlagen des Lebens, die Veränderung des vorherrschenden Wohlstandsmodells, die europäische Einigung und die Herstellung von mehr internationaler Gerechtigkeit - gegenüber den bedrängenden sozialen Problemen vor der eigenen Haustür in den Hintergrund treten. Alle diese Befunde mußten bei der Vorbereitung des hier vorgelegten Wortes sorgfältig bedacht und gewürdigt werden, ohne daß damit schon über die Schwerpunkte und inhaltlichen Akzente des Wortes entschieden war. Der Konsultationsprozeß umfaßt die ganze Bandbreite der in Kirche und Gesellschaft vertretenen Auffassungen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage. Er kann von seiner Natur und Anlage her die inhaltlichen Entscheidungen über das Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage nicht vorwegnehmen. Worin liegt dann aber sein Sinn? Fünf Aspekte sind hier vor allem zu nennen:
  4. Erstens: Der Konsultationsprozeß hat die inhaltliche Vorbereitung des Wortes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in hohem Maße bereichert. Rat der EKD und Deutsche Bischofskonferenz können und wollen sich zu wirtschaftlichen und sozialen Fragen nicht äußern, ohne sich eingehend beraten zu lassen. Dies geschieht bisher weitgehend so, daß Kommissionen aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen ihnen zuarbeiten. Diese bewährte Form der Erarbeitung kirchlicher Äußerungen wird auch in Zukunft beibehalten werden und bestimmend bleiben. Das Verfahren des Konsultationsprozesses verbreitert und vertieft die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Maßgebend kann und darf nicht nur der Rat von Wissenschaftlern und Experten sein, sondern es hat eine eigenständige Bedeutung, den weiten Kreis der Akteure und Betroffenen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens zu hören. Der Vergleich zwischen der Diskussionsgrundlage und dem hier vorgelegten Wort zeigt, welche Einsichten und Anregungen der Konsultationsprozeß erbracht hat. Von besonderem Gewicht ist die Einführung eines eigenen Abschnitts, der sich den Herausforderungen für die Kirchen selbst widmet. Die Kirchen - so hatten viele Beiträge im Konsultationsprozeß gemahnt - können sich nicht zu Maßstäben für das wirtschaftliche und soziale Handeln äußern, ohne ihr eigenes Handeln auf diesen Gebieten an denselben Maßstäben zu messen. Insbesondere von Frauen ist auf den Mangel aufmerksam gemacht worden, daß die Diskussionsgrundlage weithin die besondere Situation der Frauen unberücksichtigt gelassen habe. Dem war Rechnung zu tragen.
  5. Zweitens: Der Konsultationsprozeß kann den politischen Handlungsspielraum erweitern. In einer Demokratie sind die Handlungsspielräume der Politik abhängig von Einstellungen und Verhaltensweisen der Wählerinnen und Wähler. Der Konsultationsprozeß ist dafür nicht ohne Bedeutung. Er ist ein Beitrag zu Bewußtseinsbildung und sozialem Lernen. Wenn - wie es im Konsultationsprozeß geschehen ist - Menschen nicht mit einem fertigen Ergebnis konfrontiert werden, das sie nur noch akzeptieren oder ablehnen können, sondern selbst in die Überlegungen und Abwägungen einbezogen sind, geschehen Bewußtseinsbildung und Lernen intensiver. Solche Prozesse haben mit dem politischen Handeln viel mehr zu tun, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Die Politikerschelte, die angesichts von Mißständen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens üblich ist, greift nämlich zu kurz. Handlungsfähigkeit und Handlungsbereitschaft der Politik werden in der Demokratie entscheidend durch Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Der Konsultationsprozeß ist deshalb um so erfolgreicher, je mehr es ihm gelingt, Einstellungen und Verhaltensweisen zu verändern und dadurch die politischen Spielräume zu erweitern - und umgekehrt um so folgenloser, je weniger ihm dies gelingt.
  6. Drittens: Der Konsultationsprozeß bietet einen Rahmen, in dem der gesellschaftliche Grundkonsens gebildet, gestärkt und verbreitert wird. Die mit der Veröffentlichung der Diskussionsgrundlage verbundene Einladung zu einem öffentlichen Dialog ist auf eine ungemein breite Zustimmung gestoßen. Die Diskussionsgrundlage war Impuls oder Plattform für zahlreiche Gespräche: zwischen den Kirchen und den Parteien und gesellschaftlichen Gruppen, innerhalb der Kirchen und der gesellschaftlichen Gruppen, zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, auf der örtlichen Ebene wie auf der Ebene von Leitungsgremien. Damit diente der Konsultationsprozeß der Bildung, Stärkung und Verbreiterung des gesellschaftlichen Grundkonsenses. Polemik gegen die Konsenskultur ist kurzsichtig. Konsens meint keineswegs die Abwesenheit oder den Ausschluß von Konflikten. Aber Konflikte lassen sich gemeinwohlverträglich eher austragen, Kompromisse als Ausgleich zwischen unterschiedlich oder gegensätzlich bleibenden Interessen lassen sich leichter erreichen, wenn die Konfliktpartner auf dem Boden eines gemeinsamen Grundkonsenses stehen.
  7. Viertens: Der Konsultationsprozeß hat auf der persönlichen und lokalen Ebene praktische Veränderungen bewirkt und die Netzwerke solidarischer Hilfe gestärkt. Der Dialog hat bei vielen Beteiligten kleine und große Veränderungen bewirkt, Lernprozesse in Gang gesetzt und scheinbar unverrückbare Fronten bewegt. Die Verknüpfungen der verschiedenen Probleme wurden entdeckt, größere Zusammenhänge erkannt. Vorurteile wurden in Frage gestellt, Argumente, die bisher in den Wind geschlagen worden waren, wurden aufmerksam gehört. Im Verlauf des Konsultationsprozesses ist beispielsweise ein hohes Maß an Solidarität und Anteilnahme mit dem Schicksal von Arbeitslosen zutage getreten. Es haben sich Initiativen und Gruppen gebildet, die einen wirksamen Beitrag der praktischen Unterstützung und Solidarität leisten wollen, und es ist eine Vielzahl konkreter, auch unkonventioneller Maßnahmen der Hilfe und Unterstützung bis hin zu persönlichen materiellen Verzichtsleistungen in Gang gekommen.
  8. Fünftens: Die Kirchen haben im Konsultationsprozeß gelernt. Es gibt innerhalb der Kirchen zwar eine hohe Sensibilität für ihren Dienst an der Gesellschaft und eine Fülle beeindruckender Aktivitäten, aber auch nicht wenige Gemeinden und Christen, die in besorgniserregender Weise selbstbezogen sind und den Vorgängen in der Gesellschaft zu wenig Aufmerksamkeit schenken. Daß das Eintreten für Solidarität und Gerechtigkeit unabdingbar zur Bezeugung des Evangeliums gehört und im Gottesdienst nicht nur der Choral, sondern auch der Schrei der Armen seinen Platz haben muß, daß "Mystik", also Gottesbegegnung, und "Politik", also der Dienst an der Gesellschaft, für Christen nicht zu trennen sind - das alles ist im Konsultationsprozeß nachdrücklich hervorgetreten. Eine wertvolle Erfahrung war nicht zuletzt die erneute Bestätigung, daß ein gemeinsames sozialethisches Sprechen und Handeln der Kirchen möglich, aber auch notwendig ist.
  9. Insgesamt wird deutlich: Der Konsultationsprozeß darf nicht allein an dem Wort gemessen werden, das jetzt vorgelegt wird. Im Vorwort zur Diskussionsgrundlage stehen die Sätze: "In gewisser Weise gilt: Der Weg ist das Ziel. Schon das gemeinsame engagierte Gespräch, das ernsthafte gemeinsame Nachdenken, die vielen Versuche, Lösungen zu finden, machen diesen Konsultationsprozeß wertvoll und geben ihm eine eigenständige Bedeutung neben dem endgültigen Ergebnis." Damit war niemals gemeint, der Weg könne und dürfe das Ziel eines gemeinsamen Wortes überflüssig machen. Aber auch und gerade im Rückblick bleibt es dabei: Die im Laufe des Konsultationsprozesses erzielten Ergebnisse, Wirkungen und Nebenwirkungen haben eine eigenständige Bedeutung neben dem von Rat der EKD und Deutscher Bischofskonferenz verantworteten gemeinsamen Wort.

Anmerkungen

  1. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage. Diskussionsgrundlage für den Konsultationsprozeß über ein gemeinsames Wort der Kirchen, Gemeinsame Texte 3, hg. vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland und vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 1994.
  2. Dokumentiert in: Gemeinsame Texte 7, 1995.
  3. Dokumentiert in: Aufbruch in eine solidarische und gerechte Zukunft, Gemeinsame Texte 8, 1996; vgl. auch: Arbeitsmaterialien zur Berliner Konsultation, hg. vom Katholisch-Sozialen Institut (KSI) der Erz-diözese Köln, Bad Honnef, und Sozialwissenschaftlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (SWI), Bochum, 1996.
  4. Dokumentiert und aufgeschlüsselt in: Alle Eingaben zum Konsultationsprozeß mit Lesehilfen inclusive CD-ROM, hg. vom KSI, 1996. Vorgesehen ist noch die Herausgabe einer Textsammlung mit einer Auswahl besonders bemerkenswerter Stellungnahmen; dieser Reader, der auf typische und markante Aussagen, Anliegen und Anregungen des Konsultationsprozesses aufmerksam machen soll, wird derzeit vom SWI vorbereitet.
  5. Vorwort der Diskussionsgrundlage für den Konsultationsprozeß, a.a.O., S. 5.
  6. Verabschiedung durch die Deutsche Bischofskonferenz am 19. Februar 1997, den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland am 21. Februar 1997; gemeinsame Endredaktion am 22. Februar 1997.
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