Gottes Gabe und persönliche Verantwortung

Zusammenleben in Ehe und Familie

IV. Scheidung

1. Rechtliche Gegebenheiten

Früher konnte eine Ehe in der Regel nur dann geschieden werden, wenn das Gericht feststellte, daß einer oder beide Ehepartner die Ehe durch schwerwiegendes Verschulden so zerrüttet hatten, daß mit der Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr zu rechnen war. Das heutige Scheidungsrecht, das auf dem am 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreformgesetz beruht, kennt nur noch einen einzigen Scheidungsgrund, nämlich den der Zerrüttung, oder wie das Gesetz es ausdrückt, des Scheiterns der Ehe.

Eine Ehe ist nach dem Gesetz gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch ihre Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Grundsätzlich wird von den Eheleuten erwartet, daß sie sich den Entschluß zur Scheidung reiflich überlegen und keiner den anderen leichtfertig verstößt. Dazu dient das sogenannte Trennungsjahr, das die Eheleute grundsätzlich einhalten müssen. Auf dieses Trennungsjahr kann nur verzichtet werden, wenn die Einhaltung aus Gründen, die der Partner/die Partnerin zu verantworten hat, ausnahmsweise persönlich unzumutbar sein sollte. (Um keine soziale Scheidungssperre zu errichten, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, sofort bei der Trennung zwei Wohnungen zu mieten, gestattet das Gesetz auch das Getrenntleben in der gemeinsamen Ehewohnung. Dies ist allerdings nur dann rechtswirksam, wenn die Trennungsabsicht gegenüber dem Partner/der Partnerin klargestellt und die Gemeinsamkeit in der Wohnung auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt wird.)

Haben die Ehepartner drei Jahre lang getrennt gelebt, gilt die Ehe als unwiderleglich gescheitert; die Behauptung des sich gegen die Scheidung wehrenden Partners, es bestehe noch eine Chance zur Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft, ist dann unerheblich und darf vom Gericht nicht berücksichtigt werden. Die Scheidung einer gescheiterten Ehe kann ein Ehepartner nur dann erfolgreich verhindern, wenn er nachweist, daß es aus ganz besonderen Gründen ausnahmsweise in seinem Interesse oder dem der minderjährigen Kinder geboten erscheint, diese gescheiterte Ehe noch - vorübergehend - aufrechtzuerhalten. In der Praxis kommt das kaum vor, fast immer sind beide Eheleute nach einjähriger Trennung mit der Scheidung einverstanden. In der Gegenwart liegt die Problematik der Scheidung eher in der Schwierigkeit, eine faire Regelung der Scheidungsfolgen zu finden, zumal die wirtschaftliche Situation vieler Scheidungsfamilien die Führung der künftigen beiden Haushalte oft nicht ohne staatliche Hilfe zuläßt.

2. Ehescheidung nach evangelischem Verständnis

Jesu Eintreten für die unscheidbare Ehe und seine Verneinung jeder Scheidung ist im Sinnzusammenhang seiner Reich-Gottes-Botschaft zu verstehen. Gleichwohl hatten bereits die frühesten (ältesten) christlichen Gemeinden mit diesem unbedingten Scheidungsverbot Schwierigkeiten. Matthäus - oder die Gemeinde, in der Matthäus schreibt und für die er schreibt - gibt als Ausnahme von diesem Verbot den Ehebruch (oder den Fall von Unzucht) an (Matthäus 5, 32). Paulus läßt die Scheidung von einer/einem Ungläubigen zu; denn "zum Frieden hat euch Gott berufen" (1. Korinther 7, 15) - wohlwissend, daß er im eigenen Namen und nicht im Namen des Herrn, Jesus Christus, spricht (1. Korinther 10).

Mit Martin Luthers Bestimmung der Ehe als "weltlich Ding" wurde erstmals in der Geschichte des Christentums die Scheidung der Ehe zwar nicht gebilligt, aber theologisch zum Problem und in den Fällen des Ehebruchs (faktisch nur der Frau, die kein eigenes Klagerecht hatte), der Verweigerung der ehelichen Pflicht und der totalen Unverträglichkeit rechtlich zugestanden. Zuständig für die Ehescheidung war in den lutherischen Territorien ein besonderes Ehegericht, gebildet aus Theologen und Juristen. Mit der Privatisierung der Ehe in der Romantik wurde erstmals die Möglichkeit einer Ehescheidung - über extreme Ausnahmefälle hinaus - zum Thema der öffentlichen Diskussion. Die Trauung von Geschiedenen wurde bis in dieses Jahrhundert von den lutherischen Kirchen ausgeschlossen.

Die Scheidung einer Ehe ist ein Notbehelf, ein letzter Ausweg, wenn die Gemeinsamkeit zwischen zwei Menschen unbehebbar zerstört ist. Sie ist in einem solchen Falle auch nach christlichem Verständnis zu akzeptieren, weil kein Mensch auf sein Versagen und Verschulden festzulegen ist, jede und jeder eine Chance zu einem neuen Anfang haben soll. Vielleicht ist der Entschluß zur Auflösung einer Ehe ein notwendiger Schritt aus Selbstachtung. Und zu dieser Selbstachtung gehört auch die Annahme des Scheiterns. Die Aufrechterhaltung eines sinnentleerten Zwanges, einer bloßen Fassade kann nicht im Sinne eines evangelischen Eheverständnisses liegen.

Wahrhaftig vor sich selbst und darum möglicherweise friedlich gehen zwei Menschen auseinander, wenn jede und jeder die Schuld nicht nur beim anderen sucht. Die beiden werden sich dann nicht gegenseitig jede Liebesfähigkeit absprechen. Auf diese Weise können Menschen, auch Sich-Scheidende, ausbrechen aus dem Teufelskreis, den anderen nur als "Gegner" zu sehen und Böses, Zerstörerisches nur mit Bösem zu vergelten. Sie bleiben gesprächsfähig auch im Fall der Scheidung.

3. Begleitung in Trennung und Scheidung

In jeder Lebensgemeinschaft, die auf Dauer angelegt ist, entstehen Konflikte. In einer Zeit, in der nicht mehr herkömmliche Rollenmuster allein das Miteinander regeln, in der Ansprüche auf die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit gestiegen sind und Familie sowie die Berufstätigkeit von Frau und Mann zum Lebensentwurf gehören, nimmt das Konfliktpotential zu.

Auf der anderen Seite verstärken das Schwinden der traditionellen Werte, der schnelle soziale Wandel, die Unsicherheit des Arbeitsplatzes und nicht zuletzt die oft uneingestandene Beunruhigung durch die globale ökologische Krise das Bedürfnis, wenigstens in einer Beziehung, einer Familie, Geborgenheit, Kontinuität und Lebenssinn zu finden. So gerät die Paarbeziehung in die Spannung, sowohl ein Ort der Selbstbehauptung als auch ein Ort der Entlastung zu sein.

Paarkrisen haben aber ihre Wurzeln nicht nur in gesellschaftlichen Bedingungen. Sie liegen auch in den Biographien, Überzeugungen, Sehnsüchten und Ängsten der Menschen selbst. Jedes Paar ist als ein einmaliges Beziehungssystem zu verstehen mit spezifischen Möglichkeiten, auf die Grundprobleme menschlichen Zusammenlebens zu antworten. Die Grundthemen, die für jedes Paar Konfliktstoff bergen, sind verschiedene Zwiespältigkeiten, wie die zwischen Bindung und Autonomie, Gemeinsamkeit und Individualität, Geben und Nehmen, Dominanz und Unterordnung, Abhängigkeit und Unabhängigkeit. Zunächst sind Konflikte und Krisen in einer Beziehung noch keine "Katastrophe", sondern eher Ausdruck des komplizierten Lebens. Ob die Konflikte zu einer tiefen Krise führen oder als Chance genutzt werden, die Positionen und Bedürfnisse miteinander immer wieder auszuhandeln, hängt von der Fähigkeit der Paare ab, die Andersartigkeit des Partners oder der Partnerin erst einmal grundsätzlich zu akzeptieren und ihn oder sie nicht zum Schuldigen für die eigene Unzufriedenheit zu machen. Ärger und Wut aufeinander führen in den Rückzug und bewirken die Befestigung des je eigenen Standpunktes. In dieser Situation fällt es schwer, sich den Lebenspartner/die Lebenspartnerin als ebenso verletzt und leidend vorzustellen wie sich selbst. Vielen Paaren gelingt es erst nach einer Zeit des Rückzugs, sich wieder auf das Gemeinsame zu besinnen und den guten Gefühlen füreinander Raum zu geben. Die Erfahrung, daß die Liebe nicht zu Ende ist, auch wenn die Beziehung in eine schwere Krise gerät, kann ein Neubeginn sein und gibt Mut zu Vergebung und Versöhnung.

Paare erleben aber auch, daß die Krise keinen Neubeginn in sich trägt, daß die Liebe erloschen und die Lebensgemeinschaft gescheitert ist. Sie finden einfach nicht mehr zusammen - weder über die sie verbindenden Gemeinsamkeiten, noch über den Versuch, durch Freunde, Beratung, zeitweise Trennung ihr Fremdgewordensein zu überwinden. Das Zusammenleben wird unerträglich. Trennung und Scheidung können der einzige Ausweg aus gegenseitiger Zerstörung und Verachtung sein und sind dann ein Schutz für die eigene Würde und Selbstachtung. Es gibt Paare, die sich trennen, weil sie sehr viel - manchmal zuviel - von der Ehe und der dauerhaften Bindung erwarten, nicht deswegen, weil sie nichts davon erwarten.

Nach einer Scheidung oder Trennung, auch wenn diese sorgfältig überlegt ist, stellt sich nicht von selbst Zufriedenheit ein. Wohl wird zunächst Erleichterung erfahren. Doch aus der Zeit des gemeinsamen Lebens - im Guten wie im Schlechten - tauchen immer wieder Schuldgefühle, Aggressionen, Ängste, Einsamkeitsgefühle und Rachegedanken auf. Dieses Leiden nach der Trennung ist Voraussetzung für das Gelingen der inneren Loslösung vom Partner, von der Partnerin - und für die Bestimmung eines neuen Lebensentwurfs. Durch eine Trennung sind beide Beteiligten verletzt und sehr verletzlich, voll Trauer und Unsicherheit. Das Bedürfnis nach Anerkennung, Wärme und Geborgenheit bleibt oft unbeantwortet. Menschen in dieser Situation brauchen Hilfe von Freunden und Bekannten, brauchen es, gefragt und angerufen zu werden. Sie brauchen auch Verständnis und Anerkennung in der Kirchengemeinde. Beratung und Mediation (spezielle Trennungsberatung) können zu einer fairen rechtlichen Regelung beitragen. Die evangelische Kirche nimmt durch die Angebote ihrer Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen ihre besondere Verantwortung in diesem Bereich wahr. Der Wert einer gemeinsamen Trennungsberatung kann auch darin liegen, daß die beiden Menschen ihre Liebes- und Lebensgeschichte bilanzieren, gegenseitige Verletzungen besser verstehen, Trauer und Wut ausdrücken. Und sie können herausfinden, was sie für sich und ihre persönliche Entwicklung dadurch gewonnen haben, daß sie gerade mit diesem Menschen gelebt haben.

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